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Saufnix  
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Dieses Thema hat 34 Antworten
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 Kuddelmuddel
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WolframK Offline



Beiträge: 383

03.02.2004 16:43
RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Hallo ,

seidem ich wieder so schön trocken bin (heute der 39.Tag) läuft so vieles schief, als hätte sich alles gegen mich verschworen.

In den letzten Wochen habe ich mich bis aufs Blut mit der Krankenkasse, deren Pflegekasse bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) herumgeschlagen.

Dazu kam der permanete Ärger wegen der seit Jaunuar verdoppelten Krankenkassenabgaben von der Betriebsrente. Ausserdem ist schon einiges an "gesundheitsreformbedingten" Zuzahlungen in der Apotheke weg gegangen.

Und heute erhalte ich mit der Post einen Brief von meiner Betriebsrentenstelle. Man hat sich in den letzten 26 Monaten massiv zu meinen Ungunsten verrechnet und nun darf ich für diese Zeit sage und schreibe knapp 19.000 Euro (neunzehntausend !!) zurück erstatten.

Ich bin total erschlagen, kann an nichts anderes mehr denken und habe wie ein Verrückter herumtelefoniert. Aber ich werde wohl um diese Riesensumme nicht herum kommen.

Bleibt eigentlich nur die Frage, ob ich mich oben im Dachstuhl aufhängen soll, mich erschiessen soll oder in die Garage gehe, wo aus dem November/Dezember letzten Jahres immer noch zwei volle Kästen Bier stehen ? Ich bin total am Boden und würde mich am liebsten zukippen, um zu vergessen und an nichts mehr denken zu müssen.

Viele liebe Grüsse

Wolfram


wuffi ( gelöscht )
Beiträge:

03.02.2004 16:52
#2 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

also ich bin kein jurist oder sowas, aber mein juraprof. erzählt gerne (im ersten semester), daß er wunderbar um solche zahlungen herumkommt. er wurde als prof von nrw nach sachsen "versetzt" und dort sind die beamtenbezüge niedriger. er hat aber ein paar jahre die vollen westbezüge bekommen. irgendwann hat der staat das gemerkt und wollte das geld wiederhaben. und er hat dann irgendwie (keine ahnung, wie) erkämpft, daß er es nicht zurückbezahlen muss. hmm, ich wollte nur kurz sagen, daß ich glaube, daß du irgendwie um diese zahlungen rumkommen kannst (wenn es einfach nur ein fehler irgendeiner behörde war). aber wie ... dat kann ich nich sagen. stör dich nich an meinem lächerlichen avatar und viel glück.


Mannfredo Offline




Beiträge: 65

03.02.2004 17:02
#3 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

hallo wolfram,
was du davon hast wenn du dir einen strick nimmst, oder dich zuschütten würdest, muß ich dir nicht wirklich sagen.

da ist ja bei dir doch so einiges zusammen gekommen, ähnlich wie bei mir, doch das sollte uns nicht aus der bahn werfen. zumal damit ja nichts geändert währe, sondern man wie in alten zeiten einfach davon läuft und den anderen wieder mal alles was da nun zu regeln ist überlässt.
ich wünsche für dich das du die kraft hast und über den dingen stehst, du wirst sehen wenn ein oder zwei tage vergangen sind kannst auch du wieder darüber lachen, wenn auch mit einem weinendem auge.

alles, alles gute und kopf hoch.
manfred


jerry65 Offline




Beiträge: 120

03.02.2004 17:10
#4 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Hallo Wolfram,

nur ganz kurz, da ich gerade auf dem Sprung bin:

Ich glaube, diese Problem solltest du unbedingt einem Fachmann (Rechtsanwalt, bzw. Fachanwalt für Sozialrecht) überlassen! ich kann zwar die Sache aus der Entfernung nicht beurteilen, denke aber, daß es da durchaus Möglichkeiten gibt, eine Rückzahlung zu vermeiden.
Kosten werden möglicherweise von einer Rechtsschutzversicherung (wenn diese bereits besteht) oder bei Bedürftigkeit über Beratungs-oder Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen.Auskunft hierüber gibt ein Rechtsanwalt oder die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht(zumindestens in Bayern :frage3

Saufen löst das Problem mit Sicherheit nicht, du hast dann nur eines mehr! (und Umbringen ist erst recht keine Lösung!!!!


Winkelbube ( gelöscht )
Beiträge:

03.02.2004 17:21
#5 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Mensch Wolfram,

klar, dass eine solche Nachricht sehr niederschmettern ist. Allerdings bin ich mir sicher, so schnell schiessen die Preussen nicht. Soll heissen, diese Summe, die ja nicht durch Dein Fehlverhalten zustande kam, wird wohl nicht so einfach wieder zurück kassiert werden können. Jedenfalls nicht in einem Stück. Wenn wirklich, muss sich die entsprechende Behörde auf Ratenzahlung einlassen, und dass auch nur in dem Rahmen, der Dir möglich ist. Also schön 15 bis 20 Euronen mtl., was in Deinem Rahmen eben zu wuppen ist. Dagegen Einspruch einlegen solltest Du auf jeden Fall. Wie, weiss ich jetzt auch nicht, bin kein Jurist. Ein Vergleich wäre auch denkbar und damit die Reduzierung der Summe.

Ich hatte auch kurz nach meinem Entschluss, das Saufen zu lassen, einen Prozess am Hals, unverschuldet. Den habe ich gewonnen. Das wäre mir mit Sicherheit aber nicht gelungen, wenn ich wieder den Hals in die Flasche gesteckt hätte oder am Haken hinge. Diesen Erfolg gegen den Prozessgegner konnte ich nur erleben und geniessen, weil ich das alles nüchtern durchzog. Da konnte ich dann doppelt stolz sein auf mich.

Dass allein ist es schon wert, die Sache trocken durch zu ziehen. Sonst erfährst Du ja nie was davon.

Also Finger weg von Strick und Flasche, denk an die Preussen und an Dich, Du schaffst auch das noch. Anschliessend kannst Du Dir dann sagen, mensch, wenn ich sowas trocken durchstehe, dann hab ich was geschafft, bin (mir) was wert.

Liebe Grüsse von Ralph.


tommie Offline




Beiträge: 10.595

03.02.2004 17:23
#6 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Hallo Wolfram ,

gehe mit diesem Problem zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht. Das hat 2 wesentliche Vorteile: es kostet nichts und es wird dir fachlich kompetent geholfen.

tommie


WolframK Offline



Beiträge: 383

03.02.2004 18:02
#7 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Hallo ihr Lieben ,

herzlichen Dank für die aufmunternden Worte ! Ich glaube, dass ich mich schon wieder etwas gefangen habe - nein, ich bin nicht in die Garage zum Bier gegangen - und das Ganze im wahrten Sinne des Wortes nüchterner sehe.

Ich habe auch bereits am PC mein Widerspruchsschreiben erstellt und den Brief schon in den Postkasten geworfen. Das mit dem Widerspruch hat mir ausser Euch auch die Sachbarbeiterin (mit der ich sehr lange telefoniert habe und die auch sehr nett und freundlich war) geraten. Irgendetwas muss dran sein an so einem Widerspruch, denn diese Sachbearbeiterin hat mich gebeten, nicht ihren Namen bei dem Einspruch zu nennen. Es war also eine Art "Geheimtipp".

Meinen Rechtsanwalt, der mir auch schon in einigen Klagen zum Erfolg verholfen hat, werde ich morgen früh anrufen und um Rat bitten. Ich habe auch seit etlichen Jahren eine Rechtsschutzversicherung, die alle nur erdenklichen Streitigkeiten abdeckt. Insofern entstehen mir dann keine weiteren Kosten.

Zwar habe ich eine Menge in den vielen Jahren gespart, aber ich wäre schön blöd, wenn ich denen sagen würde, dass ich den Gesamtbetrag ohne Weiteres auf einen Schlag bezahlen könnte.

Es geht mir also wirklich schon besser und ich möchte mich nochmals ganz herzlich für Eure Hilfen bedanken.

Viele liebe Grüsse

Wolfram


Max mX Offline




Beiträge: 5.878

03.02.2004 18:57
#8 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

hallo lieber Wolfram,
um es nicht ganz zu vergessen (denn es ist alles bereits gesagt mit deiner Knete. Da gibt es maximal einen Vergleich, weil diese Schweinebande dich bescheißen will!!), wieso steht eigenlich in deiner Garage ein Kasten Bier??? Was soll der dort????
Du könntest ihn durch Mineralwasser ersetzen. Wird aber Zeit, altes Haus!!
ich grüße dich Max


WolframK Offline



Beiträge: 383

03.02.2004 19:17
#9 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Hallo Max ,

es wäre ja wirklich schon sehr viel gewonnen, wenn es auf einen akzeptablen Vergleich mit der Betriebsrentenstelle hinaus laufen würde. Man muss heutzutage wie ein Schiesshund aufpassen, denn man wird vorne und hinten beschissen.

Ich habe sogar zwei volle Kästen Bier in der Garage stehen. Die stammen - wie bereits geschrieben - aus dem November und Dezember des vergangenen Jahres, als ich meinen Rückfall hatte.

Im Frühjahr fallen ein paar Revovierungen am Haus an und da kann ich die Kästen gut los werden, indem sich die Handwerker nach getaner Arbeit an dem Bier vergehen können. Ich werde da jedenfalls ganz bestimmt nicht ran gehen.

Meine "aktuellen" Getränke befinden sich immer in der Wohnung und da habe ich momentan ca. 8 Kästen Mineralwasser bebunkert.

Viele liebe Grüsse

Wolfram


Max mX Offline




Beiträge: 5.878

03.02.2004 19:24
#10 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

hallo Wolfram,
bin ich nur halb beruhigt. Du könntest die fraglichen Kästen z.B. bis zur "handwerklichen Nutzung" auch bei der Polizei deponieren, oder beim Herrn Pfarrer. Entschuldige bitte, aber auch du kennst sicherlich das kotzende Pferd vor der Apotheke.
Grüße von Max


StellaLuna Offline




Beiträge: 3.580

03.02.2004 19:26
#11 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Hallo Wolfram,

zum Glück ist die Wut dem Tatendrang gewichen und du hast schon erste notwendige Schritte in die Wege geleitet !

Gehst du doch als vorbildliches Beispiel für mich voran, und sicher auch andere, und bewältigst standhaft die Widrigkeiten des Lebens und noch einmal mehr

Aber: mich machen die Kästen in der Garage nachdenklich.
Wenn ich ehrlich bin, also bei mir wären die in der Anfangszeit mit Sicherheit alleine schon wegen der schlechten Wetterlage geleert worden.
Also ich denke, du machst dir das Leben durch die Verfügbarkeit des Stoffes unnötig schwer.

Ich wünsche dir aber ganz großen erfolg mit deinem Widerspruch und finde es super, dass du weiterhin mein Vorbild sein kannst

Liebe Grüsse

Patricia


StellaLuna Offline




Beiträge: 3.580

03.02.2004 19:30
#12 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

huhu Wolfram,

habe erst jetzt die Antwort gelesen, jetzt weiß ich, warum die da stehen, aber ich persönlich würde sie trotzdem dem "Herrn Pfarrer" geben.

Grüsse
Patricia, die am Anfang nur schwerlich Bier an Handwerkern ausschenken könnte...


WolframK Offline



Beiträge: 383

03.02.2004 20:04
#13 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Hallo ihr Lieben ,

die Tipps von Euch bezüglich der beiden vollen Kästen Bier sind wirklich sehr fürsorglich und lieb gemeint. Aber diese Kästen stellen wirklich keine potentielle Gefahr für mich dar, denn wenn ich wirklich wollte, so könnte ich jederzeit auch in anderen Räumlichkeiten meines Zweifamilienhauses an Stoff kommen und hätte noch viele andere schnelle Möglichkeiten mich einzudecken.

In der Wohnung im ersten Stock wohnt meine Mutter und da stehen in der Schrankbar immer ein oder zwei Flaschen Cherry, Campari und/oder andere Sachen herum. Ganz selten (aber wirklich ganz selten) nimmt meine Mutter schon mal einen Mini-Sherry, wenn es um ihren labilen Kreislauf sehr schlecht bestellt ist. Und wenn Besuch kommt, dann wird auch oben schon mal eine halbe Flasche Sekt geleert. Und im Keller stehen auch noch einige Flaschen Sekt und Wein herum, weil ich meinen vorgeschriebenen aber nicht benutzten zweiten KFZ-Stellplatz meinen Nachbarn zur freien Verfügbarkeit angeboten habe (hier herrscht eine riesige Parkplatznot) und ich meist zum Jahresende zum Dank dafür mit Sekt und Wein beschenkt werde.

Ausserdem befindet sich in Sichtweite und keine Fussminute entfernt eine rund um die Uhr geöffnete Tankstelle, die neben Alkoholika in jeglicher Form sogar Benzin verkauft.

Ihr seht, dass die beiden Kästen wirklich kein Problem darstellen, denn auch ohne sie könnte ich jederzeit in Minutenschnelle an Stoff kommen. Aber das will ich ja gar nicht.

Und der Pfarrer - den ich im Übrigen gar nicht kenne - bekommt das Bier eh nicht. Aus der Kirche bin ich schon vor zwei Jahrzehnten (kurioserweise am Vormittag eines 24.12.) ausgetreten.

Viele liebe Grüsse

Wolfram


Winkelbube ( gelöscht )
Beiträge:

03.02.2004 22:16
#14 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

Huhu Wolfram.

Klasse, dass Du wieder aufgestellt bist.

Mit den Bierkästen seh ich eigentlich nur die eine Gefahr, nämlich die, dass die Handwerker schlechte Arbeit liefern werden, eventuell sogar weglaufen oder den nächsten Tag nicht wiederkommen, nach Genuss Deines freundlichen Angebotes. Soweit ich noch erinnere, ist die Haltbarkeitsdauer bis dahin (Frühjahr) längst überschritten.

Schon deshalb lohnt ein Aufbewahren des Bieres nicht.

Ich grüsse Dich,
Ralph.


scary lady Offline




Beiträge: 225

03.02.2004 22:29
#15 RE: Sich aufhängen, sich erschiessen oder saufen ? Zitat · Antworten

@ Wolfram,

Zitat
Zwar habe ich eine Menge in den vielen Jahren gespart, aber ich wäre schön blöd, wenn ich denen sagen würde, dass ich den Gesamtbetrag ohne Weiteres auf einen Schlag bezahlen könnte.



Schon mal was vom Bundesamt für Finanzen gehört? Wenn du deine Kohle auf nem Sparbuch oder so gebunkert hast wird jede Behörde rausfinden dass du keine arme Kirchenmaus bist.

LG die
Scary Lady


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