Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Saufnix  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 24 Antworten
und wurde 1.742 mal aufgerufen
 Meckern, Toben, Alltagsfrust
Seiten 1 | 2
Andy1 Offline




Beiträge: 1.389

21.09.2005 15:23
RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hallo,
Angenommen, vor 2 Jahren wurde eine Art Lohnerhöhung in Form von 0,5 Tage frei in der Woche zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Dipl.Ing. im Einzelhandel) abgesprochen. Also jeden Mittwochnachmittag frei bei gleichem Gehalt. Schriftlich fixiert wurde es nicht.

Aufgrund eines etwas höheren Krankenstand dieses Jahr, z. B. 2 Wochen im Krankenhaus und weil der Lehrling nun in den Außendienst muss, streicht der Arbeitgeber aus Zorn die freien Nachmittage bei gleichem Gehalt. Darf er das so ohne weiteres?
Als Kaufmann ist er doch auch für mündliche Zusagen verantwortlich, oder nicht?

Danke
Grüße
Andy

[ Editiert von Andy1 am 21.09.05 15:25 ]


beed Offline




Beiträge: 882

21.09.2005 15:27
#2 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hi Andy,

In Deutschland gilt zwar Vertragsfreiheit, aber wenn es schon einen schriftlichen gibt, dann bedürfen auch Änderungen der Schriftform.
Du kannst nur an sein gutes Herz appellieren.

LG
Peter


Wuchtbrumme Offline




Beiträge: 1.291

21.09.2005 15:54
#3 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hi Andy

Du kannst nur an sein gutes Herz appellieren.

Nein, das musst Du meines Wissens nicht. Da diese Absprache wie Du schreibst, bereits 2 Jahre existiert, ist es ein Gewohnheitsrecht, dass er nicht einfach so rückgängig machen kann. Er kann den Mittwoch-Mittag streichen, aus Betriebsgründen. Dann muss er aber entweder Zeit- oder Lohnausgleich gewähren.

Man muss dagegen schriftlich Einspruch erheben. Und zwar spätestens bis 6 Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung.

Auch hier gibt es Regeln, die vom Arbeitgeber einzuhalten sind.

Dies habe ich vor zwei Jahren auf einem Seminar für Arbeitsrecht so gelehrt bekommen. Änderungen / Streichungen sind wohl zwischenzeitlich möglich. Deswegen würde ich empfehlen, in solchen Fällen immer einen Fach-Anwalt für Arbeitsrecht zu fragen.

Lieber Gruß
Wuchtbrumme


polar Offline




Beiträge: 5.749

21.09.2005 15:58
#4 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

hallo andy,

darf er, du hättest bis spätestens einen monat nach der änderung darauf beharren sollen, dass er den freihalbtag in den vertrag nimmt. kuckst du HIER
so ists auf zusehen hin und das kann er jederzeit ändern, auch ohne zornig zu sein.

sorry alter, aber der hat dir ans bein geschifft.vor gericht würdest du den kürzeren ziehen.

trotzdem schön bist du wieder da.

LG

rolf

[ Editiert von polar am 21.09.05 16:01 ]


jerry65 Offline




Beiträge: 120

21.09.2005 16:03
#5 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hallo Andy,
ich kann dem post von Wuchtbrumme nur zustimmen, suche dir fachlichen Rat! (Rechtsanwalt oder Gewerkschaft, die sind in dem Bereich auch sehr beschlagen). Die Frist für das Vorgehen gegen die Änderung des Arbeitsvertrages beträgt aber nur 3 Wochen.

Die von beed vertretene Meinung ist völlig falsch. Die Vertragsfreicheit geht hier sogar so weit, dass eine vertraglich vereinbarte Schriftformklausel mündlich ausgehebelt werden könnte!


Wuchtbrumme Offline




Beiträge: 1.291

21.09.2005 16:08
#6 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hi Rolf

Diese Verpflichtung entfällt bei einer Änderung gesetzlicher Vorschriften, von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Da diese Vereinbarung (wenn auch mündlich) 2 Jahre Bestand hatte ist sie beweisbar. In dem obigen Satz steht nicht, das die Betriebsvereinbarung schriftlich gemacht sein muss.

Aber ich kein Anwalt und halt mich jetzt auch besser zurück.

Lieber Gruß
Wuchtbrumme


polar Offline




Beiträge: 5.749

21.09.2005 16:50
#7 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

hallo brumme,

betriebsvereinbarung ist das nicht etwas das mit dem betriebsrat sowie gewerkschaft etc ausgehandelt wurde,sowas wie ein gesamtarbeitsvertrag ?

nun, ich bin auch kein anwalt, habe aber schon die erfahrung gemacht: ohne schriftliches keine chance !

ich denke, andy muss in diesen apfel reinbeissen.

LG

rolf


Andy1 Offline




Beiträge: 1.389

21.09.2005 16:55
#8 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Danke für die ersten Antworten.
Ich habe im Fall diese Frage in werweisswas.de noch reingestellt, bzw. die Fragen an Anwälte die dort rumsurren gestellt. Werde die Meinung dann hier reinstellen, fas es jemand interessiert.

Gruß

Andy


beed Offline




Beiträge: 882

21.09.2005 17:06
#9 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hi Gerald,

das war keine Meinung, sondern ein Fakt.

Gewohnheitsrecht hat bei AV garnichts zu suchen.
Es gibt immer etwas schriftliches und falls was geändert werden soll, muss das ebenfalls so erfolgen.
Zumindest sind die jeweiligen Fristen zu wahren, wenn nur per Handschlag abgeschlossen wurde.

Einen schriftlich geschlossenen Vertrag kann man übrigens nicht mündlich "aushebeln". Es sei denn, eine der beiden Vertragsparteien verstößt gravierend gegen ihn.

LG
Peter


Wuchtbrumme Offline




Beiträge: 1.291

21.09.2005 17:08
#10 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hallo Rolf

Kenne ein persönliches Beispiel:

Diese Person hat 5 Jahre lang zum Gehalt Umsatz-Provisionen erhalten (Ohne schriftliche Zusatzvereinbarung). Von heute auf morgen bekam diese Person diese Provisionen nicht mehr.

Diese Person hatte einen rechtlichen Anspruch darauf - gemäß Arbeitsgericht auch ohne schriftliche Vereinbarung. Gewohnheitsrecht

Nur ist dieser "Fall" jetzt schon 3 Jahre her. Daher will ich auch etwaige Änderungen gar nicht ausschließen.

Lieber Gruß
Wuchtbrumme

Und Anwälte müssen doch leben

@ Andy - aber unbedingt !!! ein Fachanwalt


polar Offline




Beiträge: 5.749

21.09.2005 17:16
#11 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

...hoffen wir das beste für unsern andy,
aber herrscht jetzt nicht anarchie bei euch, so ganz ohne
bundeskanzler/in


LG

rolf


beed Offline




Beiträge: 882

21.09.2005 17:20
#12 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Rolf,

wir haben ja einen - nur einen miesen...


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

21.09.2005 17:21
#13 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hallo Andy,

in solchen Fragen nehme ich den Beratungsdienst von unserem Arbeitsgericht in Anspruch.

Man muß zwar längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Aber dafür ist die Beratung kostenlos.

Die sagen Dir dann schon, ob Du definitiv nix dagegen unternehmen kannst, oder ob sich nachfragen beim Anwalt rentiert.

Gruß, Lissy


jerry65 Offline




Beiträge: 120

21.09.2005 17:25
#14 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

@beed,

es geht hier nicht um "Gewohnheitsrecht", sondern um Vertragsfreiheit!

Im übrigen würde ich mich an deiner Stelle als Laie im Bereich Rechtsberatung zurückhalten, da kommt mit sicherheit nichts Vernünftiges raus.

Gruß
Gerald, der im übrigen kein Laie ist!


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

21.09.2005 17:37
#15 RE: Lohnerhöhung zurück ziejhen Zitat · Antworten

Hallo Beed,

tut mir ja leid, daß ich Dir schon wieder widerspreche, nimm's nicht persönlich, ich kann ja auch nix dafür, daß Du heute so viel (......) erzählst

Grundsätzlich gibt es Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht sehr wohl.
Z.B. in Bezug auf Weihnachtsgeld.

Allerdings hab ich da grad einen Link gefunden, wo heißt, daß freiwillige Lohnerhöhungen im Gegensatz zum Weihnachtsgeld nicht dem Gewohnheitsrecht unterliegen.
http://www.competence-site.de/arbeitsrecht.nsf/0/ad356903f4582de3c1256b5600510285?OpenDocument

Aber ich würde die Hoffnung trotzdem nicht aufgeben, sondern nachfragen bei jemandem, der sich mit sowas auskennt.

Gruß, Lissy


Seiten 1 | 2
 Sprung  
disconnected Saufnix-Chat Mitglieder Online 2
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz