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Saufnix  
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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 569 mal aufgerufen
 Ganz, ganz viele Fragen
Gast ( gelöscht )
Beiträge:

12.03.2004 16:37
RE: Musterung Zitat · Antworten

Was ist denn, wenn man bei der Musterung angibt, Alkoholprobleme zu haben, oder süchtig zu sein, kann man dann t5 gestuft werden? oder t4? oder interessiert die dass nen scheissdreck? Müsste man das "nachweisen"????


WolframK Offline



Beiträge: 383

12.03.2004 18:21
#2 RE: Musterung Zitat · Antworten

Hallo Gast ,

Du wirst wohl mit Sicherheit durch eine "kompetente ärztliche Stellungnahme" nachweisen müssen, dass Du alhoholanhängig und behandlungsbedürftig bist. Sonst könnte ja jeder sagen, dass er süchtig ist und so einfach um den Bund herum kommen.

Wahrscheinlich wird eine attestierte Sucht aber nur eine aufschiebende Wirkung haben und eine Entgiftung und Therapie als Auflage haben.

Was "t4" oder "t5" bedeutet, weiss ich allerdings nicht. Ich vermute aber, dass es eine bestimmte Wehruntauglichkeitsklassifizierung ist.

Am besten wird es sein, wenn Du Dich vor der Musterung sehr gründlich informierst und beraten lässt.

Viele liebe Grüsse

Wolfram


Barcardi ( gelöscht )
Beiträge:

16.03.2004 11:13
#3 RE: Musterung Zitat · Antworten

*editiert*

[f1][ Editiert von Administrator tommie am 16.03.2004 18:15 ][/f]


G3N ( gelöscht )
Beiträge:

16.03.2004 11:21
#4 RE: Musterung Zitat · Antworten

*editiert*

[f1][ Editiert von Administrator tommie am 16.03.2004 18:15 ][/f]


Gast ( gelöscht )
Beiträge:

18.03.2004 15:26
#5 RE: Musterung Zitat · Antworten

Was hat denn da gestanden? würd mich interessieren....


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