Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Saufnix  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 1.943 mal aufgerufen
 Arbeitsplatz und Alkoholmißbrauch
tommie Offline




Beiträge: 10.595

16.09.2002 13:50
RE: Zahlen und Fakten Zitat · Antworten

Hallo,

aus der unten zitierten Quelle möchte ich für die (bald neue) Homepagekategorie "Arbeitsplatz" Fakten übernehmen.
Hier der komplette Text:

Alkohol am Arbeitsplatz:

1998 wurden in Deutschland pro Kopf 123 l Bier, 2,25 l Branntwein, 4,68 l Schaumwein und 18,9 l Wein getrunken (Quelle: Alkohol-Lexikon.de). Hinsichtlich des Alkoholkonsums sind wir, nach wie vor in der "Spitzengruppe", weltweit.

Die Genusssteuer auf Alkohol macht 1% der Gesamt-Steuereinnahmen der Bundesregierung aus. In der Alkoholproduktion werden rund 2% des Bruttoinlandprodukts (BIP) erwirtschaftet.

Diese "Gewinne" stehen jedoch in keiner Relation zu den direkten und indirekten Schäden, die durch Alkoholkonsum verursacht werden. In Deutschland gibt es ca. 2,5 Millionen Alkoholiker. Jährlich sterben bundesweit über 40.000 Menschen an den Folgen von Alkoholkonsum.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass die durch Alkoholkonsum entstandenen Schäden 5-6% des Bruttosozialproduktes ausmachen. In Deutschland wäre das die fast unvorstellbare Summe von 175,3 - 210,36 Milliarden Mark (1996).

In den meisten Unternehmen ist das Trinken von Alkohol während der Arbeitszeit untersagt. Dies ist in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. Aus solchen Vereinbarungen sollte ganz klar hervorgehen, welche Schritte der Arbeitgeber im Falle von Abhängigkeitskrankheiten seiner Angestellten einleitet. Zwei Musterbeispiele für Dienstvereinbarungen finden Sie bei der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V.

Dienstvereinbarungen dienen dem Arbeitgeber als Schutz vor Mitarbeitern, die erwiesenermaßen Alkoholiker sind und dadurch beispielsweise lange Fehlzeiten aufweisen oder Unfälle verursachen. Andererseits motivieren sie auch alkoholgefährdete Mitarbeiter, sich beim Trinken zurückzuhalten oder es ganz sein zu lassen, um den Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen.

Es ist davon auszugehen, dass die Alkoholiker-Rate unter Arbeitnehmern etwa 5% beträgt, weitere 10% sind gefährdet. In deutschen und amerikanischen Unternehmen wurde festgestellt, dass alkoholkranke Mitarbeiter 16 mal häufiger dem Arbeitsplatz fernbleiben, 2,5 mal häufiger krank sind und nach Unfällen 1,4 mal länger fehlen.

Das Unfallrisiko ist bei alkoholabhängigen und -gefährdeten Mitarbeitern höher. Bei fast 30% aller Arbeitsunfälle spielt Alkohol eine Rolle. 100 alkoholabhängige und -gefährdete Mitarbeiter verursachen einem Unternehmen Kosten von mindestens einer halben Million Mark jährlich.

Die meisten Grossbetriebe haben sich auf diese Problematik eingestellt. Dort gibt es Anti-Sucht-Programme und ehrenamtliche Suchtberater, die den betroffenen Personen als neutrale und zu Verschwiegenheit verpflichtete Ratgeber zur Seite stehen.

Im Gegensatz zu den USA sind in Deutschland Drogenkontrollen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter nicht rechtens. Bleibt abzuwarten, ob das Beispiel von Mercedes Benz in Stuttgart Schule macht. Potentielle neue Mitarbeiter unterziehen sich dort einem "freiwilligen" Drogentest, (wer nicht mitmacht, hat etwas zu verbergen und wird nicht eingestellt). Die Volksdroge Nummer eins, der Alkohol, wird in solchen Tests jedoch meist vernachlässigt.

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind nicht sicher, wie sie dem Problem Alkohol begegnen sollen. Oftmals reagieren sie gar nicht, oder sie reagieren extrem, indem sie den betroffenen Mitarbeiter gleich feuern.

Im ersten Fall schweigen Geschäftsleitung und Kollegen, solange der Mitarbeiter seine Arbeit einigermaßen zur Zufriedenheit verrichtet. Selbst wenn sich Fehlzeiten oder Fehler bei der Arbeit häufen, warten viele Arbeitgeber zu lange, oft nur um unangenehmen Situationen aus dem Weg zu gehen.

Doch mit Wegsehen ist hier niemandem geholfen. Stattdessen müssen dem betroffenen Arbeitnehmer ganz deutlich die Konsequenzen seiner Trinksucht aufgezeigt werden: Ist er nicht bereit an einem Hilfe-Programm teilzunehmen, kann er seinen Arbeitsplatz verlieren.

Für den zweiten Fall gilt: ein Suchtproblem sagt nicht unbedingt etwas über das Leistungspotential des Arbeitnehmers und die Qualität der verrichteten Arbeit aus. Wer hier vorschnell handelt, verliert womöglich einen wertvollen Mitarbeiter, der sich nur in einer (temporären) Krise befindet.


aus: www.infoquelle.de


 Sprung  
disconnected Saufnix-Chat Mitglieder Online 0
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz