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Saufnix  
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Dieses Thema hat 27 Antworten
und wurde 1.703 mal aufgerufen
 Kuddelmuddel
Seiten 1 | 2
Mary61 Offline




Beiträge: 6.128

23.10.2012 08:36
RE: Mietrecht Zitat · Antworten

vielleicht weiß einer rat ....

wir sind zum 31.12 wegen eigenbedarfes gekündigt
und könnten zum 30.11 in ein neues haus ziehen.
darf unser jetztiger vermieter für dezember noch miete verlangen? immerhin hat ER ja das mietverhältniss beendet

zu unser jetzigen wohnung gehört ein kleiner garten
zu unserer alleinigen nutzung.
darf der vermieter den garten nun schon ungefragt umgestalten und unsere pflanzen rausreißen und wegschmeißen?

wenn nicht, um wieviel % dürften wir dann die miete kürzen,
oder ist das sogar strafbar?
( unbefugtes betreten, sachbeschädigung vielleicht sogar diebstahl... )

solangsam bin ich stinke sauer!

wir haben diese blöde kündigung abzeptiert und gingen nicht dagegen vor.
auch als der plötzlich in unserem garten stand und da alles umpflügte haben wir uns gedacht:
"egal, wir ziehen ja aus"
aber nun will der noch für dezember noch die volle miete
nachdem wir ihn darüber informierten das wir bereitz zum 30.november ausziehen

es geht sich ja nur um einen monat
deshalb möchte ich keinen rechsstreit anfangen!

falls er mit der mietforderung im recht sein sollte,
könnten wir ihm die gartensache vorhalten
und uns so einigen...

... hoff ich

wenn sich einer auskennt und weiß wie die rechslage ist
wäre ich für tipps sehr dankbar

--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden.
Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin.....
..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."


Boe Offline



Beiträge: 1.820

23.10.2012 09:19
#2 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Hi Mary,
für Euch gilt leider auch eine dreimonatige Kündigungsfrist. Geht also nur unter gegenseitigem Einverständnis (schriftlich!)

Der Vermieter darf Eure (?!) Pflanzen jetzt natürlich noch nicht ausreißen sofern die Gartennutzung teil des Mietvertrages ist, bzw. ihr müsst ihn nicht aufs Grundstück lassen.

Wenn das Mietverhältnis länger als 6 Jahre besteht dürfte Euch der Vermieter nicht binnen 3 Monaten rauswerfen. - sondern 6.

Vielleicht habt ihr ein gegenseitiges Interesse zum 15.12. zu kündigen, dann kann der Vermieter schneller rein und ihr habt zwei Wochen Zeit für den Umzug. Hälfte gespart. n.

Wenn der Vermieter sich querstellt,würde ich ihn nicht vor dem 31.12. aufs Grundstück lassen.

...................................
Leichtigkeit


Zwitscherer Offline




Beiträge: 1.709

23.10.2012 10:42
#3 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Hallo Mary ,
Ist die Kündigung zum 31.12. fristgerecht ? Wenn ja , habt Ihr natürlich kaum eine Chance weger der Miete im Dez . Das mit dem Garten geht natürlich gar nicht , aber hallo . Laut Vermieter seid Ihr erst ab 31.12. aus der Wohnung raus und er betritt jetzt schon Euren Garten . Ganz schnell das ganze mal mit einem Anwalt abklären . Oder habt Ihr noch einen guten Draht zum Vermieter , dass man sich gütig einigt ?
Bleib am Ball .

Ciao Zwi


pueblo Offline




Beiträge: 2.288

23.10.2012 12:07
#4 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

wenn sich keiner wirklich genau auskennt,
nimm einfach ein beratungsgespräch bei einem fachanwalt
in sachen mietrecht

ab ca 30 euro

___________________________________________________
muss es immer erst zappenduster werden,bevor uns ein licht aufgeht


acqua Offline




Beiträge: 897

23.10.2012 12:17
#5 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Mary

wenn dein Vermieter auf die Dezembermiete besteht, würde ich auf den Rückbau deiner Bepflanzung etc. bestehen
Dann kann er die Euronen deiner Mietzahlung Dezember schon heute sinnlos verschleudern...
Er ist im Recht, wenn er auf die Miete Dezember besteht ( jedoch ohne die Erlaubnis deine Wohnung und deinen Garten zu betreten, nur für -sehr eingeschränkte- Zwecke der vorangemeldeten Besichtigung der Mietsache (Wohnung und Garten)).
Deinen Garten hätte er ebenfalls nicht betreten, geschweige denn rumbuddeln dürfen...

Drohe ihm, wegen der Gartengeschichte ( Verlangen von Rückbau, neue Pflanzung deiner Ex-Pflanzen) und biete an, dass du keine rechtlichen Schritte unternimmst, wenn er auf die Dezembermiete verzichtest.

Ansonsten hast du den Garten bis 31.12.2012 gemietet. Da könntest ja auch noch die volle Sylvestersause veranstalten und seine neuangelegten Räume sind plötzlich ... im Urzustand...

Viel Erfolg
und bitte um Bericht
acqua

- sprudeln statt plätschern -
Nichts existiert, das von Dauer ist.
Das einzig Dauerhafte ist die Veränderung.

(Buddha)


Zwitscherer Offline




Beiträge: 1.709

23.10.2012 13:29
#6 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Pueblo , denke dass Mary eine Rechtsschutzversicherung hat mit eingeschlossenen Mieterschutz , da kostet der Anwalt nichts .

Ciao Zwi


zai-feh ( gelöscht )
Beiträge:

23.10.2012 14:05
#7 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Hat dein Vermieter nicht sogar Hausfriedensbruch begangen mit dem Betreten des Gartens?
Ich denken schon. Vielleicht kann ein Hinweis darauf (auf eine Anzeige) ihn davon überzeugen, dass ihr quitt seid.


Kleinerfuchs Offline



Beiträge: 3.729

23.10.2012 14:47
#8 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Da steht einiges zum Thema Vermieter und Garten----> klick


Kleinerfuchs Offline



Beiträge: 3.729

23.10.2012 15:12
#9 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

...und noch `ens.

Lt. diverser Foren und Ratgeberseiten musst Du Dich trotz allem an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. (Ohne Gewähr natürlich, aber Internetrecherche sollte ja eh nur der ersten Orientierung dienen)
Ich würde auch mit Hinweis auf das Unwesen, dass er da in Deinem Garten treibt, erst noch einmal versuchen eine gütliche Einigung mit Aufhebungsvertrag zu erzielen.
Ansonsten wirklich mal zum Anwalt, wie Pueblo schrieb.
Oder dem Mieterschutzbund beitreten, die würden Dich meiner Erinnerung nach sofort beraten, allerdings hättest Du keinen Rechtschutz im akuten Fall.
Bei den Vermietern da in der Gegend würde eine Mitgliedschaft sich wahrscheinlich trotzdem recht schnell amotisieren.


Boe Offline



Beiträge: 1.820

23.10.2012 16:06
#10 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von zai-feh
Hat dein Vermieter nicht sogar Hausfriedensbruch .



...in Texas dürftest Du ihn erschießen!

Ne, im Ernst solang Du keinen Grund hast ihn vor Gericht zu zerren, müsstest Du auch anwaltliche Drohgeberden bezahlen, solange keine (i.d.R. überflüssige) Rechtsschutzversicherung greift. Auch wenn der Anwalt eine vorzeitige Kündigung vereinbaren kann.
Ist dann eine super Rechnung 400 Euro für den Anwalt - 400 Euro Miete gespart

Aber halten wir fest, die Kündigung ist fristgerecht und rechtens! Euer Vermieter ist im Recht.

Stell Dir das mal anders herum vor - Du kündigst mit Dreimonatsfrist und der Vermieter will Euch vor Beendigung der Frist rauswerfen, weil er einen Nachmieter gefunden hat.

Versucht Euch gütlich mit ihm zu einigen...dann kannst Du immernoch böse werden.....

...................................
Leichtigkeit


helena R ( gelöscht )
Beiträge:

23.10.2012 16:09
#11 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Boe

Zitat
Gepostet von zai-feh
Hat dein Vermieter nicht sogar Hausfriedensbruch .



...in Texas dürftest Du ihn erschießen!

Ne, im Ernst solang Du keinen Grund hast ihn vor Gericht zu zerren, müsstest Du auch anwaltliche Drohgeberden bezahlen, solange keine (i.d.R. überflüssige) Rechtsschutzversicherung greift. Auch wenn der Anwalt eine vorzeitige Kündigung vereinbaren kann.
Ist dann eine super Rechnung 400 Euro für den Anwalt - 400 Euro Miete gespart

Aber halten wir fest, die Kündigung ist fristgerecht und rechtens! Euer Vermieter ist im Recht.

Stell Dir das mal anders herum vor - Du kündigst mit Dreimonatsfrist und der Vermieter will Euch vor Beendigung der Frist rauswerfen, weil er einen Nachmieter gefunden hat.

Versucht Euch gütlich mit ihm zu einigen...dann kannst Du immernoch böse werden.....




Der Vermieter ist allerdings nur in Bezug auf die Kündigung im Recht, was den Garten angeht, ist er mal ganz klar völlig im Unrecht.
Und dort kann man ansetzen und versuchen, sich zu einigen, denn dort hast Du ein Druckmittel und eine Handhabe.


Boe Offline



Beiträge: 1.820

23.10.2012 16:17
#12 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von helena R
[quote]Gepostet von Boe
was den Garten angeht, ist er mal ganz klar völlig im Unrecht.
Und dort kann man ansetzen und versuchen, sich zu einigen, denn dort hast Du ein Druckmittel und eine Handhabe.




...solang der Garten überhaupt vollständiger Bestandteil des Mietverhältnisses ist...bischen Vorsicht ist da geboten bevor der Vermieter von Euch verlangt den Garten in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen...kiekst in Mietvertrag.

[ Editiert von Boe am 23.10.12 16:18 ]

...................................
Leichtigkeit


helena R ( gelöscht )
Beiträge:

23.10.2012 20:13
#13 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Mary61


zu unser jetzigen wohnung gehört ein kleiner garten
zu unserer alleinigen nutzung.
darf der vermieter den garten nun schon ungefragt umgestalten und unsere pflanzen rausreißen und wegschmeißen?




Dann " gehört" Euch der Garten bis 31.12.12, er darf ihn weder betreten ungefragt noch darin etwas machen!


Boe Offline



Beiträge: 1.820

23.10.2012 20:21
#14 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

guckste ob und wie es im Mietvertrag steht , damit kein Schuh draus wird und der Vermieter Euch gegenüber Forderungen zum Gartenrückbau stellen kann

Der Mieter, der den Garten pflegt, hat nicht automatisch mietrechtlich auch das Nutzungsrecht am Garten. Ein Nutzungsrecht besteht nur, wenn es mit dem Vermieter vereinbart ist. Der Mietvertrag über eine Wohnung im Erdgeschoß enthält keineswegs automatisch das Recht zur Benutzung des Gartens. Maßgebend ist allein der Mietvertrag. Enthält er keine Regelungen besteht auch mietrechtlich kein Nutzungsrecht.
Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter eines Gartens nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen, Beete umgraben oder Unkraut jäten vornehmen (LG Detmold WM 1990, 289). Dagegen gehört das Schneiden von Bäumen und Sträuchern nicht in Aufgabenbereich des Mieters.

[ Editiert von Boe am 23.10.12 20:24 ]

...................................
Leichtigkeit


helena R ( gelöscht )
Beiträge:

23.10.2012 20:52
#15 RE: Mietrecht Zitat · Antworten

@ Boe: Ich gebs auf ! Du hast Recht! Ok?


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