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Saufnix  
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Dieses Thema hat 15 Antworten
und wurde 1.425 mal aufgerufen
 Ganz, ganz viele Fragen
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Vada Offline



Beiträge: 42

16.08.2012 14:51
RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Hallo,

suche jemanden der solch eine Langzeittherapie (1-1 1/2 Jahre)
schonmal gemacht hat.
Ich bin jetzt an einem Punkt angelangt, wo ich dies als meine letzte Chance sehe...
...und ich komme einfach nicht vorwärts...
wohne in einer kleinen Stadt, unsere Suchtberatung hat schon seit über 2 Monaten geschlossen (wird nur von einer Dame besetzt und die ist scheinbar krank)
Die Tante vom Sozial-Psychatrischen Dienst ist in dieser Angelegenheit total unerfahren und überfordert...
Um mir Krankenhaus bei einer Entgiftung helfen zu lassen, wurde ich auf eine 3-wöchige Warteliste gesetzt...
Die Tante vom Sozialamt hat mir gleich schlechte Erfolgschancen prognostiziert....
habe den Antrag fast fertig ausgefülllt, mir fehlen nur schlagfertige Argumente um diesen Antrag ausreichend zu begründen....es gibt viele Gründe...nur hab ich eine totale Blockade im Kopf und schaff es nicht diese angemessen aufs Papier zu bringen
...vielleicht kennt sich jemand damit aus, was so eine behörde genau lesen will, um den Antrag zu bewilligen
Vielen Dank


Boe Offline



Beiträge: 1.820

16.08.2012 15:12
#2 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Hallo Vada,

kenn mich nicht aus . Aber ein unangefochtenes immergutes Druckmittel ist natürlich die schriftliche ärztliche Empfehlung / Artest vom (Haus-)arzt beizulegen. Wahrscheinlich sogar unabdingbar dafür

...................................
Leichtigkeit


Galini Offline



Beiträge: 1.686

16.08.2012 16:29
#3 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Vada
Hallo,

suche jemanden der solch eine Langzeittherapie (1-1 1/2 Jahre)
schonmal gemacht hat.
Ich bin jetzt an einem Punkt angelangt, wo ich dies als meine letzte Chance sehe...
...und ich komme einfach nicht vorwärts...
wohne in einer kleinen Stadt, unsere Suchtberatung hat schon seit über 2 Monaten geschlossen (wird nur von einer Dame besetzt und die ist scheinbar krank)
Die Tante vom Sozial-Psychatrischen Dienst ist in dieser Angelegenheit total unerfahren und überfordert...
Um mir Krankenhaus bei einer Entgiftung helfen zu lassen, wurde ich auf eine 3-wöchige Warteliste gesetzt...
Die Tante vom Sozialamt hat mir gleich schlechte Erfolgschancen prognostiziert....
habe den Antrag fast fertig ausgefülllt, mir fehlen nur schlagfertige Argumente um diesen Antrag ausreichend zu begründen....es gibt viele Gründe...nur hab ich eine totale Blockade im Kopf und schaff es nicht diese angemessen aufs Papier zu bringen
...vielleicht kennt sich jemand damit aus, was so eine behörde genau lesen will, um den Antrag zu bewilligen
Vielen Dank



Hallo Vada,

ich kenne mich da auch nicht aus.
Aber es gibt doch überall auch den telefonischen Notdienst für solche Fälle, vielleicht kannst du dort auch Auskunft bekommen.
Deinem Schreiben nach musst du erst eine Entgiftung machen.
Ich verstehe nicht, warum du eine Wartezeit einhalten musst.
Mach es doch so, wie Boe schreibt, über einen Arzt, lass dich einweisen und dann kommen die Dinge in Bewegung.

Ich wünsche dir, dass du bald die richtige Hilfe bekommst.

lG Galini

Wer ein WOFÜR im Leben hat
der kann fast jedes WIE ertragen....

Friedrich Nietzsche


fitti Offline




Beiträge: 2.444

16.08.2012 16:34
#4 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

ich würde es mal auf dem gesundheitsamt,krankenkasse versuchen.

Liebe Grüße Friedhelm:Ich bin ein Mensch und nicht der Alkoholiker:gut:
:grins2:und schreibfehler bei eby versteigern:sly:


acqua Offline




Beiträge: 897

16.08.2012 16:50
#5 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Vada ,

lass dich bitte in ein (psychiatrisches) Krankenhaus einweisen mit qualifizierter Entgiftungsstation. Dort gibt es Sozialarbeiter, die dir bei der Antragsstellung helfen Alleine den Antrag ausfüllen bringt dir wahrscheinlich nix. Suchtberatung der nächstgrößeren Stadt wäre auch ne Möglichkeit.

Viel Erfolg auf deinem Weg gewünscht

LG
acqua

- sprudeln statt plätschern -
Nichts existiert, das von Dauer ist.
Das einzig Dauerhafte ist die Veränderung.

(Buddha)


Vada Offline



Beiträge: 42

16.08.2012 17:08
#6 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Danke für eure Vorschläge, aber da war ich doch schon überall.
Die einzige Möglichkeit, die ich noch sehe, ist über die Notaufnahme schnellstmöglich ein Bett zu bekommen. Ansonsten muss ich 2-3 Wochen warten!!!
Gesundheitsamt= Sozial-Psychatrischer Dienst...die Dame hat keine Ahnung und kommt auch nicht aus den Puschen...
Die nächst größere Stadt ist 30 km entfernt und ich weiß nich, bzw. ich hab Angst diese Strecke mit Bus und Bahn allein zu bewältigen...och menno, sicher hört sich das für einige nach Ausreden an...sind es aber nicht!!! Ich möchte und brauche wirklich Hilfe und bin so dermaßen am Boden zerstört, diese, trotz enormer Kraftaufwendungen (psychisch wie körperlich) nicht wirklich zu bekommen...
Ich versteh die Welt nicht mehr. Die, die keine Hilfe wollen, den wird sie aufgezwungen und Menschen, die Ihren kompletten Mut zusammen nehmen, überall einen Seelenstriptease hinlegen, werden nur Steine in den Weg gelegt. Muss ich erst mit dem Kopf unter´m Arm rumlaufen?


Galini Offline



Beiträge: 1.686

16.08.2012 17:10
#7 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

bist du alleine?

ruf doch einfach den Notarzt an!

Wer ein WOFÜR im Leben hat
der kann fast jedes WIE ertragen....

Friedrich Nietzsche


Vada Offline



Beiträge: 42

16.08.2012 17:14
#8 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Ich wohne erst seit 1 1/2 Jahren in dieser Stadt und wurde schon von sage und schreibe 3! Hausärzten direkt an der Anmeldung wieder weggeschickt, weil sie keine neuen Patienten aufnehmen. Das kann man sich als Großstädter überhaupt nicht vorstellen...aber es ist wirklich sehr, sehr schwer hier Hilfe zu bekommen...


Vada Offline



Beiträge: 42

16.08.2012 17:16
#9 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

@Galini
...das traue ich mich nicht, ich denke, ich mißbräuchte den dann...


Ruby Offline



Beiträge: 2.697

16.08.2012 17:18
#10 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

hallo Vada ,
wenn du so verzweifelt bist, ruf den Notdienst an, sag du willst dir das leben nehmen weil du keinen anderen Ausweg siehst. Die kommen dann und lass dich dann einliefern. Kann sein, dass du auf die geschlossene kommst aber evtl. hilfts ja?
Mehr fällt mir auch nicht ein wenn alles andere nicht funktioniert...
lg Ruby

es sind die kleinen Dinge im Leben...


Galini Offline



Beiträge: 1.686

16.08.2012 17:24
#11 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

hallo Vada,

das ist echt schlimm für dich!

mach das, was dir Ruby geraten hat!!!!
Trau dich!
sie müssen dir helfen!!!!

es geht ja wirklich um dein Leben!


lG Galini

Wer ein WOFÜR im Leben hat
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Friedrich Nietzsche


Vada Offline



Beiträge: 42

16.08.2012 17:30
#12 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Danke lieber Ruby...
darüber hatte ich auch schon nachgedacht...bedarf schon sehr viel Mut!!!
Aber um wieder auf meinen Eingangspost zurück zu kommen, gibt es denn jemanden, der diese Langzeittherapie schonmal gemacht hat?
Hier mal eine Einrichtung, an die ich gedacht habe:
http://www.sinalkol.de/kieck/vorwort.html

Habe jetzt auf der psychiatrischen Station in der nächst größeren Stadt angerufen, der Verantwortliche für die Terminvergabe ist nicht mehr im Haus, ich soll mich morgen wieder melden...aber werde all meinen Mut zusammen nehmen um dort, wenn´s klappt, irgendwie hinzukommen.
Mir soll keiner sagen können, ich hätt nicht alles getan...auch wenn es so unendlich schwer fällt


acqua Offline




Beiträge: 897

16.08.2012 17:33
#13 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Vada
@Galini
...das traue ich mich nicht, ich denke, ich mißbräuchte den dann...


Du mißbrauchst den Notarzt nicht! Wenn kein anderer Arzt für dich da ist...

Rufe bitte an! Du brauchst jetzt Hilfe

LG
acqua

- sprudeln statt plätschern -
Nichts existiert, das von Dauer ist.
Das einzig Dauerhafte ist die Veränderung.

(Buddha)


acqua Offline




Beiträge: 897

16.08.2012 17:37
#14 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

Du machst zuerst die qualifizierte Entgiftung, dann eine LZT und von dort aus wird die Nachsorge (nach LZT) beantragt und arrangiert.

LG
acqua

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(Buddha)


Vada Offline



Beiträge: 42

16.08.2012 17:43
#15 RE: Eingliederungshilfe nach §53,54 Zitat · Antworten

@acqua
ich bekomme vorerst keine "typische" LZT mehr...
der Antrag wurde abgelehnt...auch nach Widerspruch
deswegen dieser letzte mögliche Schritt für mich über eine Eingliederungshilfe nach §§53, 54 SGB XII...
Das läuft dann nicht mehr über die Krankenkasse oder Rententräger, sondern über das Sozialamt...

[ Editiert von Vada am 16.08.12 17:49 ]


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