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Saufnix  
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Dieses Thema hat 19 Antworten
und wurde 1.542 mal aufgerufen
 Meckern, Toben, Alltagsfrust
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karlbernd Offline




Beiträge: 4.484

11.08.2011 18:35
RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

eine frage an die board gelehrten..

ich habe doch tatsächlich ein schreiben von einer inkasso firma bekommen. gegenstand ist eine unbezahlte gasrechnung vom ca jahr 2000. gaswerk xy, (war ein luschibetrag) ich bin da gerae nach hamburg gezogen. es soll einen titel geben vom gericht sowieso aus dem jahr 2001.

die gesamtforderung beträgt nunmehr 1200 € . das kann ja wohl nicht wahrsein. was kann ich denn dagegen tun? kann ich etwas dagegen tun?

kb


Wuchtbrumme Offline




Beiträge: 1.291

11.08.2011 18:49
#2 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

hallo kb,

wenn sie wirklich einen Titel haben, hast du keine Chance, das er nicht mehr wirksam ist.

§ 197 BGB - Dreißigjährige Verjährungsfrist bei Ansprüchen aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden.

ABER - du hast sehr gute Chancen, die Zahlung um einiges von der Verzinsung und Gebühren zu drücken.
Strebe einen Vergleich an, wenn du zahlen willst. Vorher würde ich mir aber den Titel in Kopie zusenden lassen.

LG
Wuchtbrumme

Ps. ne Gelehrte bin ich zwar nicht, trau mich aber trotzdem zu antworten


karlbernd Offline




Beiträge: 4.484

11.08.2011 19:01
#3 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Ps. ne Gelehrte bin ich zwar nicht, trau mich aber trotzdem zu antworten


danke schon mal.für die info.. volkes meinung ist mir eigentlich schon immer lieber gewesen!


Magusa Offline



Beiträge: 856

11.08.2011 19:12
#4 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Hallo KB


zunächst mal ist die dreissig jährige Frist nur bei einem
rechträftigen Titel relevant, das heißt, du mußt irgendwannmal zur
Zahlung verurteilt worden sein.

Selbst dann ist der Gerichstvollzieher für die Entreibung
zuständig.

Ein Einkassebüro kann seine Auslagen etc in den Wind schreiben.

Frag doch mal , wie hoch die ürsprünglich Foderung ist und biete dann eine angemessene Ratenzahlung an

Manfred

[ Editiert von Magusa am 11.08.11 19:13 ]

Alles in Aachen:zwinker1:


pueblo Offline




Beiträge: 2.288

11.08.2011 21:36
#5 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

direkte n-mail an eva(relatief)
wenn etwas geht ,und wie es geht ,
weiss sie es oft.

___________________________________________________
muss es immer erst zappenduster werden,bevor uns ein licht aufgeht


genaro Offline




Beiträge: 5.488

12.08.2011 07:22
#6 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Wenn sie keinen Titel haben (ja, zeigen lassen!), ist es schlicht verjährt.
Deine Schuld besteht zwar noch (wenn sie überhaupt je bestand), doch bezahlen musst du sie dann nicht mehr, ist also nicht eintreibbar.
Inkassobüros spekulieren oft auf Unkenntnis des Schuldners, indem sie ihm nur den ihnen genehmen Teil der Wahrheit entgegen halten.

Du wirst Dich wundern was man alles kann, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht. Juan Matus


relaTIEF ( gelöscht )
Beiträge:

12.08.2011 10:31
#7 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Zitat
ich habe doch tatsächlich ein schreiben von einer inkasso firma bekommen. gegenstand ist eine unbezahlte gasrechnung vom ca jahr 2000. gaswerk xy, (war ein luschibetrag) ich bin da gerae nach hamburg gezogen. es soll einen titel geben vom gericht sowieso aus dem jahr 2001.



Da machst Du erst mal gar nichts, also fast nichts.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom .... habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Bevor ich mich mit der Sache selbst auseinandersetze, bitte ich um Übersendung des Ihnen vorliegenden Titels, damit ich diesen überprüfen kann.

Weiterhin übersenden Sie mir bitte den Nachweis, aus welchem Recht Sie diese vermeintlich bestehende Forderung gegen mich geltend machen (Abtretungserklärung, Vollmachten etc.).

Nach Vorlage der Unterlagen werde ich in der Sache unaufgefordert auf Sie zukommen.

MFG

******
Inkassobüros arbeiten mit automatischen Schreiben und behaupten sehr oft, es gäbe einen Titel. Dies erscheint mir bei Dir unwahrscheinlich, auch nach einen Umzug hättest Du einen solchen zugestellt bekommen. Dies ist ja nicht nur ein Schreiben, sondern es ist sind mal 2, nämlich der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid.

Sollten die einen Titel haben, dann müssen die ihn übersenden und dann können wir weiter schauen.

Haben die keinen Titel, dann ist die Forderung verjährt und Schicht im Schacht.

Haben die einen Titel, dann sind die dort titulierten Zinsen verjährt (Frist 3 Jahre), heißt, der Gläubiger muss alle 3 Jahre den Gerichtsvollzieher schicken, damit die Zinsen nicht verjähren.

Wie Du dann weiter vorgehen kannst/willst/sollst ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen. Regelmäßig werden nämlich die Inkassokosten nicht erstattet (kommt auf den Gerichtsbezirk an), ist die Abtretung der Forderung nicht in Ordnung etc. pp. Wenn es sowei ist, dann bin ich Dir gern noch mal behilflich.

LG
Eva


Mary61 Offline




Beiträge: 6.128

12.08.2011 10:55
#8 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

ich hab da nicht so den durchblick,

aber das ein inkassounternehmen ohne vorherige mahnungen vom gläubiger tätig wird,
halte ich auch für unseriös.
und wenn an der sache etwas dran wäre,
hätten die nicht gleich eine copie von dem angeblichen titel mitgeschickt?

grade unter den inkasso firmen
gibt es eine menge schwarzer schafe,
die mit der angst der leute kasse machen.

richtig ärger hatte ich mal mit so einem abmahnanwalt,
da mußte ich zum schluß selber einen anwalt einschalten
und grade aktuell,
mit einem inkasso büro,
beauftragt von einem internet-outlet,
wegen angeblichem abo weill ich angeblich mal auf der seite war.
ist wohl eine abzockfalle, aber ich war nie auf der seite .
verbraucherschutz rät grade mit dieser speziellen
firma,
ablage P

ich denke eva`s tipp macht sinn

wenn die was von dir wollen, sollen sie das erst mal beweisen.

du könntest zusätzlich auch mal das inkasso büro googeln,
sollte das auch eine abzockfirma sein
wirst du bestimmt etwas im internet finden.

--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden.
Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin.....
..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."


genaro Offline




Beiträge: 5.488

12.08.2011 12:17
#9 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Unseriös ist es nicht, wenn ohne Zahlungserinnerung das geschuldete Geld eingetrieben werden soll- üblich ist es nicht.
Dreissig Tage nach Rechnungserhalt ist das Geld fällig, sofern die erhaltene Leistung abgenommen wurde.

Auch die seriösen Inkasso-Firmen wie Creditreform, z.B., "arbeiten" gerne mit halben Wahrheiten.
Das hatten sie bei mir vor Jahren auch mal probiert, war aber für sie ein Sockenschuss.

[ Editiert von genaro am 12.08.11 12:25 ]

Du wirst Dich wundern was man alles kann, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht. Juan Matus


dry68 ( gelöscht )
Beiträge:

12.08.2011 13:57
#10 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von genaro


Auch die seriösen Inkasso-Firmen wie Creditreform, z.B., "arbeiten" gerne mit halben Wahrheiten.
Das hatten sie bei mir vor Jahren auch mal probiert, war aber für sie ein Sockenschuss.

[ Editiert von genaro am 12.08.11 12:25 ][/b]

You are a amazing clever shit!....sometimes


relaTIEF ( gelöscht )
Beiträge:

12.08.2011 14:14
#11 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Zitat
Dreissig Tage nach Rechnungserhalt ist das Geld fällig, sofern die erhaltene Leistung abgenommen wurde.



Das stimmt nicht. Geldleistungen sind sofort fällig

http://dejure.org/gesetze/BGB/271.html

es sei denn, es ist etwas anderes veeinbart.

Die "Abnahme" gibt es nur im Werkvertragsrecht.


genaro Offline




Beiträge: 5.488

12.08.2011 14:43
#12 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Dankeschön. So isses, relaTIEF.

Du wirst Dich wundern was man alles kann, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht. Juan Matus


tommie Offline




Beiträge: 10.595

12.08.2011 16:56
#13 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Interessantes (bereinigtes ) Thema ...


tommie

Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.


PeWe03 Offline




Beiträge: 300

12.08.2011 17:33
#14 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von tommie
Interessantes (bereinigtes ) Thema ...


tommie


Das gilt nicht!

"Ich könnte manchmal vor Glück eine ganze Allee von Purzelbäumen schlagen!"

Heinz Erhardt


Mary61 Offline




Beiträge: 6.128

17.08.2011 13:04
#15 RE: Verjährung von Titeln/Schulden Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Mary61
.....und grade aktuell,
mit einem inkasso büro,
beauftragt von einem internet-outlet,
wegen angeblichem abo weill ich angeblich mal auf der seite war.
ist wohl eine abzockfalle, aber ich war nie auf der seite .
verbraucherschutz rät grade mit dieser speziellen
firma,
ablage P ....
[/b]



grade bekommen.
wieder brief vom besagten inkasso unternehmen.

letzte zahlungserinnerung!
klasse,
dann hören die wohl nun auf uns mit briefen zu bombadieren

--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden.
Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin.....
..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."


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