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Saufnix  
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Dieses Thema hat 189 Antworten
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 Deine eigene Alkoholkarriere
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Jetzisabergut Offline




Beiträge: 2.538

14.03.2011 13:04
#31 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Danke relaTIEF

Habe ich mir gleich ins Schreibprogramm kopiert.
Den Damen und Herren in diesen Ämtern muss man einfach mit Fakten kommen, wenn sioe merken, das man Bescheid weiss, gibts ganz andere Ergebnisse.
Wobei ich nicht vergesse, dass die auch nur ihren Auftrag haben, aber da gilt wohl mehr,das wer abwimmelt erfolgreicher ist.
Danke Euch allen.Werde berichten.
LG Peter

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Ich bin,wie ich bin,die Einen kennen mich,die Anderen können mich....
C.Adenauer


Jetzisabergut Offline




Beiträge: 2.538

14.03.2011 13:36
#32 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

1.
Schau mal hier, ob die Wohnung nicht 10% teurer sein kann:

http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/...echstwerte.html


Kuck ich, manno sind das viele Anweisungen, muss der SB die alle kennen?
Arme Leute, aber mein Job war auch so umfänglich, musste alle Incotherms der Welt kennen, alles was rechtlich im Warenverkehr mit BRD und der restl. Welt angesagt war.Eine Menge Stoff, von daher habe ich vor solchen Amtsergüssen keine Angst,nochmals dank für Deine Mühe,reTIEF.
lg peter

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C.Adenauer


Jetzisabergut Offline




Beiträge: 2.538

14.03.2011 13:54
#33 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von grufti
Guten Morgen Jetzisabergut,

freut mich, dass du mein Post so positiv aufnimmst.

Und wenn wir schon beim Positiven sind:

"Habe leider keinen FS mehr, den kann ich erst in 2 jahren wieder abholen, ohne MPU."

Immerhin, da kenne ich einige, die würden dich einen Glückspilz heißen, ohne MPU! Einer durfte übrigens nicht mal mehr Fahrrad fahren ohne bestandene MPU (inzwischen darf er wieder).


Nebenbei,Grufti, hat mich das mal eben 170 Euro gekostet, dass die Führerscheinstelle mir mitteilt, dass die Frist erst nach 15 Jahren abgelaufen ist.Ich hatte seinerzeit 2 x MPU, bin durchgefallen, und hatte beschlossen, sie können sich ihren Lappen sonstwohin stecken.Also ohne MPU bekommt man seinen FS nach 15 Jahren wieder, ohne neue Prüfung, nur Lichtbild,Sehtest, Führungszeugnis-kostet E 140.40-Ablehnung noch E 27.80-Habe meinen Antrag zurückgezogen, muss eben warten bis 15 Jahre um sind.So isses.

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C.Adenauer


dry68 ( gelöscht )
Beiträge:

14.03.2011 14:02
#34 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Jetzisabergut
Also ohne MPU bekommt man seinen FS nach 15 Jahren wieder,...

.....
.....

.....muss eben warten bis 15 Jahre um sind.So isses.

Diese Aussage ist falsch!

So isses noch nie gewesen...und so isses auch jetzt nicht!


Jetzisabergut Offline




Beiträge: 2.538

14.03.2011 14:27
#35 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von dry68

Zitat
Gepostet von Jetzisabergut
Also ohne MPU bekommt man seinen FS nach 15 Jahren wieder,...

.....
.....

.....muss eben warten bis 15 Jahre um sind.So isses.

Diese Aussage ist falsch!

So isses noch nie gewesen...und so isses auch jetzt nicht!



Nach 10 Jahren verjährt das Delikt, nach weiteren 5 Jahren kann die Zulassungsstelle den Einwand der MPU nicht mehr erheben.Muss sie nicht, vielleicht kann sie ja doch,ist mir auch Latte,z.Zeit.
Bist Du eigentlich Beamter oder dergl.Dry, Du kömmst des Öfteren aus der Ecke, schiesst Deinen Sermon ab, und klickst Dich wieder raus.Ich hatte schon mal den Verdacht geäussert, dass Du schon neulich in der Sandkiste dafür immer gekriegt hast?Na...?na...?

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C.Adenauer


obi68 Offline



Beiträge: 2.165

14.03.2011 14:42
#36 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Jetzisabergut

Zitat
Gepostet von dry68

Zitat
Gepostet von Jetzisabergut
Also ohne MPU bekommt man seinen FS nach 15 Jahren wieder,...

.....
.....

.....muss eben warten bis 15 Jahre um sind.So isses.

Diese Aussage ist falsch!

So isses noch nie gewesen...und so isses auch jetzt nicht!



Nach 10 Jahren verjährt das Delikt, nach weiteren 5 Jahren kann die Zulassungsstelle den Einwand der MPU nicht mehr erheben.Muss sie nicht, vielleicht kann sie ja doch,ist mir auch Latte,z.Zeit.
Bist Du eigentlich Beamter oder dergl.Dry, Du kömmst des Öfteren aus der Ecke, schiesst Deinen Sermon ab, und klickst Dich wieder raus.Ich hatte schon mal den Verdacht geäussert, dass Du schon neulich in der Sandkiste dafür immer gekriegt hast?Na...?na...?




Also das mit den 15 Jahren ist definitiv richtig - allerdings bin ich mir nicht sicher, ob du den dann ohne ihn neu zu machen wiederbekommst. Da widersprechen sich auch die Stimmen im www.

Eva weiß das sicher. Eeeeeeeeva - wo biste?


dry68 ( gelöscht )
Beiträge:

14.03.2011 14:44
#37 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Jetzisabergut

Nach 10 Jahren verjährt das Delikt, nach weiteren 5 Jahren kann die Zulassungsstelle den Einwand der MPU nicht mehr erheben.Muss sie nicht,...
[/b]

...diese Aussage ist auch falsch!

Zitat
Gepostet von Jetzisabergut
Bist Du eigentlich Beamter oder dergl.

Nein, bin ich nicht...aber ich weiß das trotzdem

Zitat
Gepostet von Jetzisabergut
Dry, Du kömmst des Öfteren aus der Ecke, schiesst Deinen Sermon ab, und klickst Dich wieder raus.Ich hatte schon mal den Verdacht geäussert, dass Du schon neulich in der Sandkiste dafür immer gekriegt hast?Na...?na...?

...is Mir auch vollkommen Latte, was Du über mich so denkst...war Mir aber trotzdem mal wieder ein großes Bedürfnis und eine Freude obendrein, solchen Schwachsinn aufzuklären



relaTIEF ( gelöscht )
Beiträge:

14.03.2011 14:58
#38 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Also das mit den 15 Jahren ist definitiv richtig - allerdings bin ich mir nicht sicher, ob du den dann ohne ihn neu zu machen wiederbekommst. Da widersprechen sich auch die Stimmen im www.

Eva weiß das sicher. Eeeeeeeeva - wo biste? /images/happy.gif



Hier an der Front

§ 29 StVG hilft weiter:

http://dejure.org/gesetze/StVG/29.html

Abs. 5

Zitat
Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.



5 Jahre + 10 Jahre = 15 Jahre.


Jetzisabergut Offline




Beiträge: 2.538

14.03.2011 15:04
#39 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von dry68
[quote]Gepostet von Jetzisabergut

Nach 10 Jahren verjährt das Delikt, nach weiteren 5 Jahren kann die Zulassungsstelle den Einwand der MPU nicht mehr erheben.Muss sie nicht,...

...diese Aussage ist auch falsch!

Zitat
Gepostet von Jetzisabergut
B

...is Mir auch vollkommen Latte, was Du über mich so denkst...war Mir aber trotzdem mal wieder ein großes Bedürfnis und eine Freude obendrein, solchen Schwachsinn aufzuklären


NA GUT,jeder so wie er kann!

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Ich bin,wie ich bin,die Einen kennen mich,die Anderen können mich....
C.Adenauer


obi68 Offline



Beiträge: 2.165

14.03.2011 15:08
#40 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von relaTIEF
5 Jahre + 10 Jahre = 15 Jahre.



Das mit den insgesamt 15 Jahren war ja unstrittig.

Mir ging es darum, ob jemand den Führerschein dann nochmal von der Pike auf machen muß oder nur die Prüfung oder ob er den einfach so auf Antrag wiederbekommt (wie von Jetzi vermutet).

Ich fände es ehrlich gesagt etwas befremdlich, wenn jemand wegen Alk/Drogen den Lappen abgenommen bekommt und nach 15 Jahren ihn einfach so wiederbekommt.
Andererseits: Verjährt ist verjährt!


dry68 ( gelöscht )
Beiträge:

14.03.2011 15:18
#41 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von relaTIEF


Abs. 5

Zitat
Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.



5 Jahre + 10 Jahre = 15 Jahre.[/b]


Jo...gilt aber nicht nach vorherigem Durchfallen, Verweigern, oder sonstigen Versäumnis einer vorher angeordneten MPU.

Auf gut deutsch:
Die jeweilige Zulassungsstelle nimmt den letzten Kenntnisstand als Grundlage...und wird ggf. automatisch eine erneute MPU anordnen, sofern sie keine neuen Erkenntnisse hat, dass diese Person jetzt doch zum Führen eines KFZ geeignet ist!

my 2 cent


Jetzisabergut Offline




Beiträge: 2.538

14.03.2011 15:19
#42 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von obi68

Zitat
Gepostet von relaTIEF
5 Jahre + 10 Jahre = 15 Jahre.



Das mit den insgesamt 15 Jahren war ja unstrittig.

Mir ging es darum, ob jemand den Führerschein dann nochmal von der Pike auf machen muß oder nur die Prüfung oder ob er den einfach so auf Antrag wiederbekommt (wie von Jetzi vermutet).

Ich fände es ehrlich gesagt etwas befremdlich, wenn jemand wegen Alk/Drogen den Lappen abgenommen bekommt und nach 15 Jahren ihn einfach so wiederbekommt.
Andererseits: Verjährt ist verjährt!




Ich war genauso skeptisch, habe es aber (leider)versucht.
Die Zulassungsstelle kann, muss aber nicht, kommt ein wenig auf das letzte Delikt an.
Dann kan man sich den Lappen aber ohne Prüfung wiederholen, war mir auch sehr suspekt in der BRD etwas ohne Prüfung, aber ich glaube das Gesetz wurde Anfang 2010 von der EU (?) geändert.Es gibt tatsächlich Leute, die nach 8 und 10 Jahremn ohne Prüfung,ihren FS neu beantragen und abholen konnten. Der (für mich leider erfolglose) Versuch kostet insges. 170 Tacken, äh...ja

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C.Adenauer


relaTIEF ( gelöscht )
Beiträge:

14.03.2011 15:23
#43 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Jo ...gilt aber nicht nach vorherigem Durchfallen, Verweigern, oder sonstigen Versäumnis einer vorher angeordneten MPU.



Auf die Schnelle, bin auf dem Sprung:

Dies ist unzutreffend, siehe die Rechtsprechung zu § 29 StVG, exemplarisch:


http://lexetius.com/2005,2119

Für die Wiedererteilung des Führerscheines gelten die gleichen Regeln, wie für die Ersterteilung, er muss also "neu" gemacht werden.


Jetzisabergut Offline




Beiträge: 2.538

14.03.2011 15:40
#44 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von relaTIEF

Zitat
Jo ...gilt aber nicht nach vorherigem Durchfallen, Verweigern, oder sonstigen Versäumnis einer vorher angeordneten MPU.



Auf die Schnelle, bin auf dem Sprung:

Dies ist unzutreffend, siehe die Rechtsprechung zu § 29 StVG, exemplarisch:


http://lexetius.com/2005,2119

Für die Wiedererteilung des Führerscheines gelten die gleichen Regeln, wie für die Ersterteilung, er muss also "neu" gemacht werden.



ja, kann wohl sein.liegt aber offenbar auch im Ermessen des Sachgearbeiters, denn ich kenne Fälle, wo die Leute auch völlig verblüfft, sich den Lappen nach 6,8, 10 Jahren,neu beantragt , wieder abholen konnten.
Ist ja auch egal, mein Lappen ist jedenfalls noch wech-habe den Antrag zurückgezogen, somit gilt wohl in 2 Jahren die Regel 15 Jahre,ob dann neu oder nur abzuholen, werde ich dann sehen.http://www.saufnix.com/smilies/board/sprachlos.gif

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C.Adenauer


dry68 ( gelöscht )
Beiträge:

14.03.2011 15:52
#45 RE: Es war einmal... Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von relaTIEF


Dies ist unzutreffend, siehe die Rechtsprechung zu § 29 StVG, exemplarisch:

ja und?...was ist denn an meiner Version:

Zitat
Gepostet von dry68
Auf gut deutsch:
Die jeweilige Zulassungsstelle nimmt den letzten Kenntnisstand als Grundlage...und wird ggf. automatisch eine erneute MPU anordnen, sofern sie keine neuen Erkenntnisse hat, dass diese Person jetzt doch zum Führen eines KFZ geeignet ist!



im Gegensatz zu diesem Urteil:

Zitat
Gepostet von relaTIEF
http://lexetius.com/2005,2119

unzutreffend????...oder besser gesagt, bis auf das ewige hin und her in diesem Verfahren, nicht mit meiner Aussage identisch?


Es verbietet einem ja GsD noch Niemand, so oft und so viel in Revision zu gehen, wie man Geld und Muße dazu hat




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