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Saufnix  
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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 1.017 mal aufgerufen
 Ganz, ganz viele Fragen
kurt feilich Offline




Beiträge: 72

09.12.2010 18:44
RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Hallo
Habe eben mit der Post meine Therapiebewilligung bekommen...
Da steht"die Leistung dauert 16 Wochen"soll das heissen das die Therapie so lange dauert?Oder ist das nur eine "Vorabeinschätzung"denn ich hatte mit einer kürzeren Dauer gerechnet.Wie geht es jetzt weiter? Am 15.12habe ich Termin bei der Suchtberatung soll ich noch so lange warten bis ich beim Arbeitgeber bescheid gebe oder mich mit der Klinik in verbindung setzte???
Auserdem wäre ich froh wenn die Masnahme so bald wie möglich starten würde denn ich bin noch nüchtern seit fast sieben Wochen dank meiner SHG und Suchtberatung das heisst :jede Verzögerung käme mir ungelegen...Nur hat mein Arbeitskollege der sich mit mir und noch einem den selben Arbeitsbereich teilt jetzt auch eine Therapie wegen seiner Depressionen bewilligt bekommen (8wochen)die am Anfang 2011 beginnt wenn ich jetzt auch noch auf "Kur"gehe ist der verbliebene Arbeitskollge(der auch noch kleine Kinder hat)alleine ohne Vertretung deswegen weiss ich nicht ob mir der Betrieb so einfach für die Therapie "freigibt".Aber ich weiss nicht ob ich noch weitere 10 Wochen nüchtern bleiben kann ich WILL so schnell wie möglich zur Therapie.Wie reagiere ich am besten oder kann der Arbeitgeber darauf bestehen das ich die Kur verschiebe bis der andere Kollege wieder da ist ?

Sieh niemals auf jemanden herab,es sei denn,du willst ihm aufhelfen.:augen:


kurt feilich Offline




Beiträge: 72

09.12.2010 19:14
#2 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Frage :Wer hat Erfahrungen mit "Fachklinik Zwieselberg "und ist man bei Bewilligung der Therapie an eine bestimmte Klinik "gebunden"?

Sieh niemals auf jemanden herab,es sei denn,du willst ihm aufhelfen.:augen:


pueblo Offline




Beiträge: 2.288

09.12.2010 19:14
#3 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

hab meine kurunterlagen schon entsorgt, daher weiss ich das nicht mehr genau. ich wollte meinen kurtermin ,noch später antreten(einmal hatte ich schon nach hinten verschoben)war aber auch noch krankgeschrieben. irgentwie hies es dann:dasgeht nicht (das noch etwas rauszuzögern) weil ,der bewilligungsschein oder wie das heist,nur für einen bestimmten zeitraum gilt,in dem die kur angetretenwerden musste. ansonsten verfällt es ,und es muss alles neu beantragt werden. ob es dann nocheinmal eine bewilligung von der lva gegebenhätte ist fraglich. kann sein das es so gemeint ist das du deine therapie in dehn nächsten 16 wochen antreten musst.die dauer müsste da eigentlich auch irgent wo stehen. verlängerungen entscheiden die ärtzte vor ort. aber wie du selbst schon schriebst. eigentlich sind vier monate für eine therapie auch durchaus angemessen. aber auch da wird ja gespart. gerade bei suchterkrankungen zt mit gravierenden auswirkungen. früher war ja fast generell ein halbes jahr klinik aufenthalt(meinte ich gehört zu haben)aber auch einer bei uns aus der gruppe ,dehn sie schon entlassen wollten, sagte :moment ich bin noch lange nicht soweit. da durfte er auch länger bleiben. gruss ecki

___________________________________________________
muss es immer erst zappenduster werden,bevor uns ein licht aufgeht


kurt feilich Offline




Beiträge: 72

09.12.2010 19:37
#4 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Danke Pueblo für deine Tipp´s ich schaue mal wg.der Seite"outen"

Sieh niemals auf jemanden herab,es sei denn,du willst ihm aufhelfen.:augen:


Logo Offline



Beiträge: 556

10.12.2010 09:03
#5 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Servus Kurt,

wer oder was steht bei der Rehabilitationsmassnahme im Vordergrund - Deine Kollegen, die Firma, oder Du???

Mach's Dir selbst nicht so schwer (auch wenn Du vielleciht etwas "Bammel" vor der Therapie hast, die nun doch soooo lang gehen soll :sly, Du gehst jetzt mal "vor".

Schließlich steht Dir die Massnahme zu mit dem ausdrücklichen Ziel, Dich zur Wiederherstellung der vollen Arbeitstauglichkeit zu behandeln.

Das ist auch keine "Kur" im Sinne von "jetzt lass ich mal die Seele baumeln", sondern Du hast (im Idealfall) die Gelegenheit, Deine Defizite zu erkennen und für Dich Lösungswege mit der Hilfe erfahrener Therapeuten zu erarbeiten, die Du dann im täglichen Leben für Dich nutzen kannst.

Ich habe damals mit offenen Karten gespielt: habe meinem Arbeitgeber gesagt, warum ich wohin und zu welchem Zweck gehe. Und ab dem Moment war ich -was das Thema meiner Abwesenheit angeht und wer sich wie die Mäuler zerreisst- völlig entspannt.

Ich wünsche Dir viel Glück mit Deiner Thera, und das Du für Dich was mitnehmen kannst.

LG
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obi68 Offline



Beiträge: 2.165

10.12.2010 10:19
#6 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

16 Wochen für eine stationäre, erstmalige Alkohol-Entwöhnungstherapie ist der übliche Zeitrahmen.

Ich habe damals noch 4 Wochen verlängert, weil ich die Zeit einfach gebraucht habe.

Bei mir war es damals so, daß die Fachklinik sich bald nach Eingang der Bewilligung bei mir gemeldet hat und mir den voraussichtlichen Aufnahmetermin mitgeteilt hat.

Zwischen Eingang der Bewiligung und Reha-Antritt lagen bei mir (glaube ich) etwa 5 Wochen.


grufti Offline




Beiträge: 3.764

10.12.2010 10:58
#7 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Hallo kurt feilich,

"Da steht"die Leistung dauert 16 Wochen"soll das heissen das die Therapie so lange dauert?"

Zitat von obi68:
"Ich habe damals noch 4 Wochen verlängert, weil ich die Zeit einfach gebraucht habe."

Ich kenne inzwischen auch viele, die sich anfangs mit Händen und Füßen gegen eine aus ihrer Sicht zu lange stationäre Therapie gesträubt haben und dann gerne verlängert haben, weil sie einsahen, dass es Ihnen gut tut.

Liebe Grüße vom Grufti!
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)


newlife ( gelöscht )
Beiträge:

10.12.2010 12:26
#8 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Habe auch 16 Wochen genehmigt bekommen und in meiner Klinik war das Konzept für Langzeittherapie auf 14 Wochen ausgelegt. Es ist überall etwas anders.


Lotte01 Offline




Beiträge: 514

10.12.2010 13:32
#9 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Zitat
wenn ich jetzt auch noch auf "Kur"gehe ist der verbliebene Arbeitskollge(der auch noch kleine Kinder hat)alleine ohne Vertretung deswegen weiss ich nicht ob mir der Betrieb so einfach für die Therapie "freigibt".Aber ich weiss nicht ob ich noch weitere 10 Wochen nüchtern bleiben kann ich WILL so schnell wie möglich zur Therapie.Wie reagiere ich am besten oder kann der Arbeitgeber darauf bestehen das ich die Kur verschiebe bis der andere Kollege wieder da ist ?



Du gehst nicht einfach so auf Kur, sondern hast eine notwendige Reha-Maßnahme bewilligt bekommen. Dein Arbeitgeber muss Dich dafür freistellen. Hier geht es nicht um Deinen Jahresurlaub, sondern um die dauerhafte Herstellung Deiner Arbeitsfähigkeit. Nur deshalb bezahlt der Rentenversicherungsträger dies auch.

Zum anderen, wenn Du nach einem Unfall direkt im Anschluss an einem Krankenhausaufenthalt eine Reha-Maßnahme machen müsstest/solltest, würdest Du Dir darüber auch so viele Gedanken machen?


dry68 ( gelöscht )
Beiträge:

10.12.2010 14:20
#10 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Lotte01


Du gehst nicht einfach so auf Kur, sondern hast eine notwendige Reha-Maßnahme bewilligt bekommen. Dein Arbeitgeber muss Dich dafür freistellen. Hier geht es nicht um Deinen Jahresurlaub, sondern um die dauerhafte Herstellung Deiner Arbeitsfähigkeit.

...genauso siehts aus


Gruß
Dirk


kurt feilich Offline




Beiträge: 72

10.12.2010 18:23
#11 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

danke für die hilfreichen Antworten die mir doch ein bischen die ANGST genommen haben mich bei meinen Vorgesetzten zu "outen".Ich habe ja auch bis jetzt aus SCHAM einen auf "heimlich"gemacht und nur vor einigen bestimmten Arbeitskollegen denen ich vertraue über mein Alkoholproblem und die getroffenen Massnahmen geredet und wenn ich keine Therapie bewilligt bekommen hätte ich dann vor den meisten auch weiterhin geschwiegen...
Heute war mein Vorgestzter nicht da und da ich erst gestern einen positiven Bescheid bekommen habe kann ich erst am Montag bescheid geben aber ich habe ausführlich mit seiner Vertetung gesprochen und da wurde mir klar dass eine baldige Meldung meinem Vorgesetzten besser die Möglichkeit gibt einen ersatz für mich einzustellen.Auserdem müsste eine Therapie auch in seinem Sinne sein(Arbeitssicherheit und Leistung).Okay das Gespräch mit dem Vorgesetzten ist für mich immer noch ein "Gang nach Canossa"aber ich sehe jetzt die Notwendigkeit besser und werde es am Montag(mit hoffentlich positivem Ergebniss)führen.

Sieh niemals auf jemanden herab,es sei denn,du willst ihm aufhelfen.:augen:


obi68 Offline



Beiträge: 2.165

10.12.2010 18:41
#12 RE: Therapiebewilligung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von kurt feilich
Okay das Gespräch mit dem Vorgesetzten ist für mich immer noch ein "Gang nach Canossa"



Das brauchst du so nicht zu sehen. Weder tust du etwas unrechtes, noch mußt du ihn um Erlaubnis fragen.

Du mußt ihm nur mitteilen, daß du in eine Reha gehst - streng genommen geht ihn nicht mal der Grund dafür etwas an.

Während du auf Reha bist, bist du auch ganz regulär krank geschrieben mit allem was dazugehört.


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