Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Saufnix  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 862 mal aufgerufen
 Gesundheitstipps
RdTina Offline




Beiträge: 4.304

05.07.2008 08:02
RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage an die "Krankenkassenkenner" hier

Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Bewilligung einer ambulanten Gesprächstherapie ? Mir wurde ein Fall angetragen bei dem der angesprochene Therapeut meinte, der Betroffene müsse mind. 1 Jahr durchgehend trocken und eine LZT absolviert haben. Würden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine GT nicht durch die KK getragen.

Ist da was drandann muss das in den letzten Jahren an mir vorbei gegangen sein?

Wäre Euch für Antworten dankbar

LG, Tina

Alles im Leben hat seinen Sinn



Über die Steine, die ich mir HEUTE in den Weg lege, werde ich MORGEN stolpern


zai2feh ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2008 08:36
#2 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Hä, das ist mir neu.

Nur ein Gesprächstherapeut wird selten von der KK übernommen.
Analyse, Verhalten, manchmal Gestalt. (Zumindest kenn ich es so)


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

05.07.2008 09:38
#3 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Was ist denn genau der Unterschied zwischen Gesprächs- und Verhaltenstherapie?
Letzteres wurde bei mir problemlos von der KK übernommen.
Gruß, Lissy


zai2feh ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2008 09:57
#4 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Was jetzt exakt der Unterschied ist, dass müssen wohl die Psychologen sagen.

Die Ausbildung ist anders.
In der Verhaltenstherapie geht es halt darum neues, anderes Verhalten zu erlernen. Sie hat also einen "messbaren" Effekt.


newlife_reloaded Offline



Beiträge: 636

05.07.2008 10:25
#5 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von RdTina
Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage an die "Krankenkassenkenner" hier

Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Bewilligung einer ambulanten Gesprächstherapie ? Mir wurde ein Fall angetragen bei dem der angesprochene Therapeut meinte, der Betroffene müsse mind. 1 Jahr durchgehend trocken und eine LZT absolviert haben. Würden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine GT nicht durch die KK getragen.

Ist da was drandann muss das in den letzten Jahren an mir vorbei gegangen sein?

Wäre Euch für Antworten dankbar

LG, Tina



Das ist das erste mal, dass ich so etwas höre. Das grundsätzliche Problem könnte darin liegen, dass für Alkoholismus-Therapien bei Arbeitnehmern die BFA zuständig ist. Natürlich dürfte dann keine KK scharf darauf sein, irgendetwas in diesem Umfeld zu bezahlen und immer erst einmal nein sagen und blocken oder direkt an die BFA verweisen.

Bei "reinen" Psychotherapien muss zwischen zwei Therapien nach meiner Kenntnis übrigens ein Zeitraum von zwei Jahren liegen.

LG NL


minitiger2 ( gelöscht )
Beiträge:

05.07.2008 10:27
#6 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

wie das mit ner Gesprächsthera ist, weiss ich nicht.

Ich hab ne Hypnosethera gemacht, die die Kasse sowieso nicht bezahlt hat. Aber da war es auch so, daß die mich nur genommen haben, weil ich schon ein paar Jahre trocken war.

Das hat wohl damit zu tun, daß da Dinge zu Tage treten, für die "man" besser ziemlich stabil ist. Könnte ich mir bei ner Gesprächsthera auch vorstellen.


RdTina Offline




Beiträge: 4.304

05.07.2008 11:51
#7 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Hallo Ihr Lieben und erst einmal DANKE für die Antworten.

Ob der Betreffende jetzt bei seinem Telefonat mit dem Thera eine Gesprächs- oder Verhaltenstherapie gewünscht hat, ist mir nicht bekannt (ich denke mal ihm auch nicht). Ich wusste übrigens nicht, dass es dort gravierende Unterschiede gibt Übrigens ist er z.Z. arbeitslos (ob bereits Altersrente beantragt wurde, ist mir ebenfalls nicht bekannt).

LG. Tina

PS: Ich habe ihm geraten es bei anderen Therapeuten zu probieren, trotzdem interessiert mich hier weiter, welche Verfahrensweisen bei den KK angewendet werden.

Alles im Leben hat seinen Sinn



Über die Steine, die ich mir HEUTE in den Weg lege, werde ich MORGEN stolpern


ditzum Offline




Beiträge: 19

09.07.2008 15:18
#8 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Hallo Tina,

Gesprächtherapie wird in der Regel von dem zuständigen Rententräger auf Antrag bewilligt. Sinnvoll ist das Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle, die dann alles weitere in die Wege leitet.
Das eine 1 - jährige Trockenheit Bedingung sein soll, ist völliger Quatsch.
Gerade nach einer Klinikentlassung ist die Nachsorge in Form der therapeutischen Möglichkeiten sinnvoll, genau wie der Besuch einer Selbsthilfegruppe.

Gruß

ditzum


HeinerHH Offline




Beiträge: 724

09.07.2008 15:22
#9 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Ist das nicht auch von der Kasse abhänig...

Meine (TK) bezhalt so ziemlich alles, auch den tiefenpsycholigischen Psycho. Bei Bedarf sogar inkl. 8 Wochen Klinik. Andere Kassen wohl nicht, oder nur nach Antrag und unter bestimmten Bedingungen...

Seit dem 10.03.06 trocken...
Immer noch trocken


RdTina Offline




Beiträge: 4.304

09.07.2008 19:38
#10 RE: Krankenkasse vs. Gesprächstherapie Zitat · Antworten

Moin ditzum

danke für den fachlichen Ratich kenn den Mann!!!!!!Hätt ich Dich ja auch persönlich fragen können

Allen anderen selbstverständlich auch DANKE !!!!!!

LG, Tina

Alles im Leben hat seinen Sinn



Über die Steine, die ich mir HEUTE in den Weg lege, werde ich MORGEN stolpern


 Sprung  
disconnected Saufnix-Chat Mitglieder Online 0
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz