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Saufnix  
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Dieses Thema hat 3 Antworten
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 Arbeitsplatz und Alkoholmißbrauch
wombat Offline



Beiträge: 2

16.02.2008 23:11
RE: Auskunftseinholung bei früherer Personalabteilung Zitat · Antworten

Ich habe folgendes Problem.

Ich war 3 Jahre bei einer Firma und habe dann eine Kur beantragt. Leider habe ich in der Personalabteilung erwähnt, dass ich früher auch Mal Probleme mit Alkohol hatte, dass aber nicht der Grund für die Kur sei (was auch so richtig war).

Das Ende vom Lied war, dass bei dem Wort Alkohol in der Personalabteilung alle Warnlichter angegangen sind, und sie sogar von einer Entziehungskur ausgegangen sind und mein Vertrag nicht erneuert wurde.

Das ist aber nicht das aktuelle Problem was ich habe.

Ich habe zwischenzeitlich für eine andere Frima gearbeitet.

Nun hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer neuen Firma und bin auch genommen worden. Ich habe nur Sorge, dass die neue Firma evtl. Mal bei der Personalabteilung der ersten Firma anruft, und dort brühwarm serviert bekommt, dass ich wegen einer Entziehungskur nicht erneut übernommen wurde. Ich bin zwar alhoholkrank, war aber lange vor der Kur trocken und Alkohol war auch nicht der Grund für die Kur.

Mir macht es nun eben Angst, dass die Firma bei der ich jetzt genommen wurde bzw. eventuelle zukünftige Firmen Mal meinen Lebenslauf überprüfen könnten und bei der ersten Firma dann erzählt bekommen, ich wäre wegen einer Entziehungskur nicht wieder eingestellt worden. Und wie Firmen beim Thema Alkohol regieren können, habe ich ja erlebt.

Ich weiß halt nicht, inwiefern Firmen so etwas machen (alte Personalabteilungen anrufen und quasi nachfragen, wie der Arbeitnehmer war) und welche Auskünfte Personalabteilungen da geben dürfen.

Und wahrscheinlich würde eine Firma ja eine Überprüfung auch machen, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Weil den neuen Arbeitsvertrag hab ich ja schon?!!

Ich habe halt nur Sorge, weil ich schon seit 6 Jahren nichts mehr trinke und es auch für mich kein Problem mehr darstellt aber ich durch einen Anruf meinen neuen Job oder zukünftige Jobs wieder los sein könnte.


Ingmarie Offline




Beiträge: 3.832

17.02.2008 00:33
#2 RE: Auskunftseinholung bei früherer Personalabteilung Zitat · Antworten

Hallo Wombat!

Ohne Anspruch auf rechtliche Richtigkeit fasse ich Dir hier meinen Kenntnisstand (solides Halbwissen - KEINE verbindliche Rechtsauskunft!)zusammen:

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens - und soweit ich weiß NUR dann - ist der neue Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, Informationen über den potentiellen Arbeitnehmer einzuholen.

Da ist dann zwischen zwei Fallgruppen zu differenzieren:

Befindet sich der Bewerber noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, dann darf sich der angehende Neuarbeitgeber beim aktuellen Noch-Arbeitgeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers über ihn informieren. Möglicherweise hat der bisherige Arbeitgeber nämlich zu dem Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Kenntnis zu den Wechselabsichten des Arbeitnehmers, was wiederum negative Auswirkungen auf die Auskunft oder das bestehende Arbeitsverhältnis haben könnte und so (schadensersatzbegründende und darum für Arbeitgeber zu vermeidende) Nachteile für den Arbeitnehmer bedingen könnte.


Ist der bisherige Job aber da bereits gekündigt, können beim Altarbeitgeber Infos ohne größeren Aufriss angefordert werden, soweit dies der Bewerber in seiner Bewerbung nicht ausdrücklich mit einem entsprechenden Sperrvermerk ausgeschlossen hat und der potentielle (Neu-)Arbeitgeber bereits in konkreten Vertragsverhandlungen mit dem Bewerber steht. Auch gegen das Einverständnis des Bewerbers kann der künftige Neuarbeitgeber Auskünfte beim alten Arbeitgeber einholen, die über den schnöden Inhalt des Zeugnisses hinausgehen, allerdings wird er das nur tun, wenn er hieran ein so genanntes berechtigtes Interesse hat. Dazu wird er in der Praxis dann dann aber schon nen besonders augenfälligen Anhaltspunkt haben müssen, der ihm ins Auge stach und seinen Verdacht erregte. Ein solches berechtigtes INteresse wird im allgemeinnen auch nur angenommen, wenn es um Aussagen zur Führung und Leistung des Bewerbers im Rahmen des Altarbeitsverhältnisses geht (da gibts auch n Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.12.1984, Aktenzeichen: 3 AZR 389/83).

Verstößt der Neuarbeitgeber gegen diese Beschränkungen vom Informationsrecht und entstehen dem Arbeitnehmer hieraus nachweisbare Nachteile, haftet er dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz, weil im Bewerbungsprozess ein so genanntes Anbahnungsverhältnis entsteht und ein gewisser "Vertrauensschutz" vorliegt.

Da ein Jobbewerber im Prinzip - vor allem in den höherqualifizierten Berufssegmenten - natürlich schon damit rechnen muss, dass sich der von ihm avisierte Arbeitgeber über ihn informiert, sollte er - wenn er rauskriegt dass über ihn tatsächlich negative Auskünfte erteilt wurden - am besten in die Offensive gehen, nachfragen und klären, wie die negative Beurteilung zustande gekommen ist.

Ich halte das in Deinem Fall für extrem unwahrscheinlich, da Du ja wenn ich Dich richtig verstanden habe schon einen Arbeitsvertrag in der Tasche hast, halte es aber ggf. für die Entscheidung ob Deine Probezeit bestanden ist für relevant. Dan n aber haben die nur bei dem oben erwähnten augenfälligen Verdacht auf ne "Leiche im Keller" überhaupt nen Grund, sich an den früheren Arbeitgeber zu wenden.
Ist ja auch ne Frage ob das denen die Mühe wert scheint und wie wichtig die das finden - glaubst Du denn, Du hast dem neuen AG einen Grund für Argwohn gegeben bisher?

Ne Rolle spielt dabei ob sie den früheren (Personal)Chef fragen wohl sicher auch, wie "grün" sich die Firmen bzw. deren Entscheidungsträger sind (je nach Vertrautheitsgrad sind die mehr oder eben auch weniger bereit, zu koopierieren mit der Konkurrenz - nach dem Motto "solln die lruhig selber rausfinden was nicht stimmt, das schwächt den Konkurrenzbetrieb im besten Fall") und es ist sicher auch relevant, wie "wichtig" und "teuer" Du in Deinem Job bist.

Wir haben hier an Board glaub ich auch einige Mitglieder, die in einer Personalabteilung beschäftigt sind, vielleicht können die meine Angaben hier notfalls korrigieren oder ergänzen. Es gibt auch FAchanwälte für ARbeitsrecht die - u.U. sogar online oder in Foren kostenlos - in der Problematik näher beraten können - quäl doch auch einfach mal die Suchmaschine Deines VErtrauens dazu...

Wie siehst Du denn - als Alternative zum gruseligen Zittern vorm "Geoutetwerden" eigentlich die Aussichten und die Möglichkeiten,von Dir aus eine "Flucht nach vorn" zu ergreifen und offen mit Deiner Situation umzugehen?

Ansonsten freu ich mich für Dich über Deine bereits 6 trockenen Jahre, das ist ne Menge HOlz wie man in meiner Heimat sagt... und mag Dich ermutigen, dass Du meiner Erfahrung nach als überzeugter und überzeugender langjährig trockener Alkoholiker durchaus Punkte sogar auf der "Haben"-Seite verzeichnen kannst. Gerade damit hast Du unter Umstände so manche Pluspunkte vorzuweisen.

Ich wünsch Dir einen Wohlfühlarbeitsplatz, an dem Du Deinen Beruf mit Freude und ohne innere Nöte und unnötige Ängste trocken und zufrieden ausüben kannst.

Alles Gute für Dich,
LG

IngMarie

[ Editiert von Ingmarie am 17.02.08 0:35 ]

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Einfach tun.
Der beste Zeitpunkt dafür: immer genau jetzt.


wombat Offline



Beiträge: 2

17.02.2008 08:56
#3 RE: Auskunftseinholung bei früherer Personalabteilung Zitat · Antworten

Vielen Dank Ingmarie für Deine liebe und ausführliche Antwort und deine netten Wünsche

Aber trockene Alkoholiker denken nunmal oft etwas komisch und gerade dann, wenn es um Ängste oder Verbergen bzw. Lügen geht, weil für mich ist Offenheit und Ehrlichkeit Grundlage meiner Trockenheit. Trotzdem möchte ich, wenn es mir gefühlsmäßig möglich ist, den neuen Arbeitgeber nicht über meine zum Stillstand gebrachte Krankheit informieren, weil ich eben einmal so dermaßen damit auf die Nase gefallen bin.

Aber gerade das ist eben auch die Basis, die die Angst auslöst. Ich habe immer gut gearbeitet und die vorherige Arbeit hat meine Krankheit auch nicht beeinflußt, da ich Dank AA eigentlich in relativ jungem Alter und relativ schnell aufhören konnte zu trinken (ohne Entgiftung oder Krankenhaus...). Und trotzdem wurde ich, als ich schon längst trocken war, so abgesägt, weil ich nur den Begriff Alkohol beiläufig erwähnt habe.

Nun nochmal zu meiner aktuellen Lage. Ich mußte beim Einstellungsgespräch weder Lügen noch irgendwas "zurechtbiegen", weil das Gespräch garnicht darauf kam, warum ich die eine Firma verlassen habe. Das Zeugnis hat die Note sehr gut, ich war dort als Studentin angestellt und der Abschlusssatz lautet "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung.", was ja während des Studiums (also keine normale Angestelltentätigkeit im eigentlichen Sinne) vollkommen plausibel ist, dass man einfach irgendwo aufhört, was ja auch einfach studiumsbedingt sein kann.

Im jetzigen Einstellungsgespräch mußte ich garnichts diesbezüglich erzählen, weil ich garnicht danach gefragt wurde. Ich hätte auch nicht die Unwahrheit sagen können. Ich hätte, falls das Gespräch darauf gekommen wäre wahrheitsgemäß gesagt, ich bin nicht weiter übernommen worden, aber mußte wie gesagt noch nicht mal das sagen, weil ich nicht gefragt wurde.

Es schwebt nun eben nur wie ein Damoklesschwert über mir, dass meine Krankheit abgesehen von Ärzten, die ja der Schweigepflicht unterliegen in einer Personalabteilung mehr oder wenig aktenkundig ist und das macht mich einfach unruhig. Ich möchte in der neuen Firma einfach frei sein, und wie Du schon sagtest eben keine Ängste oder inneren Nöte haben.

Mir ist auch klar, dass es jetzt äußerst unwahrscheinlich ist, dass nochmal angerufen wird und ich ja auch garnicht weiß, wie ob die alte Personalabteilung überhaupt so böswillig ist. Sie könnten ja auch einfach sagen, "Ja sie hat hier gearbeitet und war eine gute Mitarbeiterin.". Nicht mehr und nicht weniger. Aber sie könnten halt auch sagen, "Wir haben sie nicht übernommen, weil sie eine Entziehungskur gemacht hat".

In einem juristen Forum habe ich die Frage auch schon gepostet, inwieweit eine Personalabteilung überhaupt Auskünfte geben darf, die die Gesundheit oder eine Kur betreffen, weil sie ja auch wissen, dass ich erfahren könnte, was sie über mich gesagt haben und falls es unrechtmäßig ist, zumindest rechtlich dagegen vorgehen könnte, dass nochmal so eine Auskunft über mich gegeben wird.

Mir ist schon klar, dass das unwahrscheinlich viel Kopfkino ist und größtenteils eben Spinnerei und viel "im Schlimmsten Fall könnte ja..." Denken. Aber das Gefühl ist eben da.

Etwas beruhigt kriege ich mich auch dadurch, dass ja nicht jeder Arbeitgeber so vorgehen muss, wie der erste. Sonst würde ja kein trockener Alkoholiker mehr arbeiten können, nachdem er mal eine Kur gemacht hat Und dass der neue Arbeitgeber ja auch komplett anders denken könnte und eben sagen könnte, eine Kur wegen Alkoholismus zeigt, dass sie etwas dagegen getan haben und das ist nun Jahre her.

Somit wären das zwei ganz unterschiedliche Situationen. Verdacht einer aktuellen Entziehungskur bei der ersten Firma und bei der jetzigen Firma lange Trockenheit mit einer Jahre zurückliegenden Kur, die ja zeigt, dass ich etwas getan habe. Und ärztlich könnte die Trockenheit im Notfall auch belegt werden.

Kopfkino pur was ich hier schreibe

Ich glaube mir würde auch helfen, etwas loszulassen, wenn ich positive Berichte von anderen hören würde, dass ein Arbeitgeber gut mit Ihnen umgegangen ist.

Gestern im Meeting meinte einer, er hat wichtige Entscheidungsträger über seine Krankheit informiert und nur positives Feedback bekommen, wie er damit umgeht. Aber er ist auch im Staatsdienst, was wieder was komplett anderes ist, als die freie Wirtschaft. Ein anderer meinte eben auch das komplette Gegenteil, dass es für die Firma ein gefundenes Fressen wäre um ihn zu kündigen. Allerdings will/bzw. wollte die Firma ihn auch so loswerden, wogegen er sich mit Erfolg gewehrt hat.

Nur ich muss das Gefühl eben bearbeiten, weil es ja nicht nur den jetzigen Arbeitgeber betrifft, sondern auch alle anderen und ich somit nicht einfach weglaufen kann und denken kann, wenn sie mich kündigen, bewerbe ich mich halt woanders (wo ja dann die gleichen Sorgen wieder bestehen würden).

Und ich auch gerne die Vorgesetzten bzw. Personalleute der neuen Firma als nette Menschen betrachten möchte, vor denen ich keine Angst haben muss.

[ Editiert von wombat am 17.02.08 9:06 ]


hoerbi Offline



Beiträge: 33

03.08.2009 17:54
#4 RE: Auskunftseinholung bei früherer Personalabteilung Zitat · Antworten

Aber wenn du nicht ehrlich sein würdest, hättest du jeden Tag angst,zur Arbeit zu gehen und täglich drann zu denken, haben die heute was raus bekommen von meiner Krankheit, oder nicht.
Ich würde nervlich kaputt gehen.
grüße hoerbi

Jeden Morgen,an dem ich aufwache,
bedeutet für mich,das ich lebe.
Und das mit einen klaren Kopf.


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