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Saufnix  
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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 1.081 mal aufgerufen
 Ganz, ganz viele Fragen
Callysta Offline




Beiträge: 8.240

11.02.2008 13:58
RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Ich weiß nicht, wo ich dieses Thema sonst reinschreiben könnte. Ansonsten @Admin, entsprechend verschieben bitte.

Folgendes: Seit August letzten Jahres bekomme ich Krankengeld, und das ist denkbar wenig, aber ich komme zurecht. Nun habe ich Naivling jetzt erst von der Zuzahlungsbefreiung gehört und bekomme Unterlagen von meiner Kasse zugeschickt, denn beispielsweise die 210,- Euro für die 3 Wochen Krankenhaus habe ich nicht über.

Gelte ich denn als chronisch krank? Ich war schonmal 1,5 Jahre auf Krankengeld angewiesen, damals wegen der Ängste, aber auch die Alkoholproblematik ist meiner Kasse und dem Medizinischem Dienst seit damals bekannt. Im Moment habe ich ja die ambulante ReHa bewilligt und muss nicht zum MD.

Dankeschonmal für Antworten

Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...


fitti Offline




Beiträge: 2.444

11.02.2008 17:22
#2 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Callysta
Gelte ich denn als chronisch krank? Ich war schonmal 1,5 Jahre auf Krankengeld angewiesen, damals wegen der Ängste, aber auch die Alkoholproblematik ist meiner Kasse und dem Medizinischem Dienst seit damals bekannt. Im Moment habe ich ja die ambulante ReHa bewilligt und muss nicht zum MD.

Hi.
Müßte dein Hausarzt ausfüllen ,da dieser entscheidet ob du chronisch krank
bist.
Heißt aber so wie ich chronischk.bin ,muß ich trotzdem 1%von meinem einkommen bezahlen .
Wenn ich die 41,-€bezahlt habe,bin ich den rest des jahres befreit.

Liebe Grüße Friedhelm:Ich bin ein Mensch und nicht der Alkoholiker:gut:
:grins2:und schreibfehler bei eby versteigern:sly:


Callysta Offline




Beiträge: 8.240

11.02.2008 17:45
#3 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Joa danke fitti - wenn mein Hausarzt das beurteilen muss, dann kann nix schiefgehen, der kennt mich seit 13 Jahren und hilft mir in allen Belangen. Der ist wirklich gold wert

Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...


Hessebärwell Offline




Beiträge: 113

12.02.2008 20:37
#4 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

hallo callysta,

ich war letztes jahr wegen einer depression 4 wochen in stationärer behandlung, wurde aber als nicht chronisch krank eingestuft (wäre ja gut wenn sie recht haben ).

bei nicht chronisch kranken musst du maximal 2% des bruttojahreseinkommens an zuzahlungen leisten, die differenz bekam ich zurück erstattet.

ich bin damals bös über die krankenhausrechnung erschrocken, hatte ich glatt verdrängt.

schönen abend noch
Barbara


fitti Offline




Beiträge: 2.444

13.02.2008 06:29
#5 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Barbara
Kommt aber auf den hausartzt an wie dieser es sieht.

Liebe Grüße Friedhelm:Ich bin ein Mensch und nicht der Alkoholiker:gut:
:grins2:und schreibfehler bei eby versteigern:sly:


Hessebärwell Offline




Beiträge: 113

13.02.2008 07:37
#6 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

morsche fitti

ja, das stimmt!

schönen tach dir!

barbara


fitti Offline




Beiträge: 2.444

13.02.2008 08:02
#7 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Hessebärwell
morsche fitti

ja, das stimmt!

schönen tach dir!

barbara



Dir auch ,aber heute scheint die sonne nicht so,schade

Liebe Grüße Friedhelm:Ich bin ein Mensch und nicht der Alkoholiker:gut:
:grins2:und schreibfehler bei eby versteigern:sly:


Adebar Offline




Beiträge: 2.529

16.02.2008 18:41
#8 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Hallo Calysta,

um zu errechnen, ob und wieviel Du zuzahlen musst wird eine Belastungsgrenze ermittelt.

Vom Brutto-Familien(jahres-)einkommen wird für den Ehepartner ein Festbetrag von 4473 € und für jedes Kind 3648 € in Abzug gebracht.Von diesem Betrag 2% = Belastungsgrenze.

Bei chronisch Kranken wird 1 % berechnet; allerdings muss derjenige ab dem 1.1.2008 am Desease-Management-Programm teilnehmen.

Du kannst sämtliche Verordnungen (Rezepte,Heil-und Hilfsmittel),Praxisgebühren und Zuzahlungen für stat. Behandlung (10€/Tag) in Abzug bringen und Dir die Differenz von Deiner Kasse auszahlen lassen.

LG
Inge

Vergiss nie zu leben


Adriana2 Offline



Beiträge: 2.442

16.02.2008 22:46
#9 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Adebar
Bei chronisch Kranken wird 1 % berechnet; allerdings muss derjenige ab dem 1.1.2008 am Desease-Management-Programm teilnehmen.[/b]



Ist das vllt. auf regionaler Ebene bzw. bei den verschiedenen Kasssen jeweils anders geregelt?
Bei mir greift die Chronikerregelung, ich muss aber nicht an diesem Krankheitsführungsprogramm teilnehmen.

Das wird ja immer abstruser. Bevormundung

LG Adriana

Edit: Preisfrage: adäquates deutsches Wort für Management in diesem Fall.
Aber anglizistisch verbrämt isses wohl leichter zu verkaufen, weils eh keiner versteht...

[ Editiert von Adriana2 am 16.02.08 23:53 ]


zai-feh ( gelöscht )
Beiträge:

17.02.2008 08:23
#10 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Soweit ich weiß, hast Du keine Zuzahlung, wenn Du Krankengeld bekommst. Frag mal bei Deiner Kasse nach.
Wäre ja auch ziemlich albern, wenn Du von der Stelle die Knete bekommst und an der nächsten Ecke sie an die gleiche Stelle wieder abtreten musst. War zumindest früher so - aber es kann natürlich sein, dass das wesentlich verschärft wurde in den letzten Jahren.


Callysta Offline




Beiträge: 8.240

17.02.2008 12:52
#11 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von zai-feh
Soweit ich weiß, hast Du keine Zuzahlung, wenn Du Krankengeld bekommst. Frag mal bei Deiner Kasse nach.
Wäre ja auch ziemlich albern, wenn Du von der Stelle die Knete bekommst und an der nächsten Ecke sie an die gleiche Stelle wieder abtreten musst. War zumindest früher so - aber es kann natürlich sein, dass das wesentlich verschärft wurde in den letzten Jahren.

Ja wäre irgendwie unlogisch oder? Ich rufe den Verein nachher mal an

Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...


Mirko1965 Offline



Beiträge: 96

18.02.2008 12:34
#12 RE: Zuzahlungsbefreiung Zitat · Antworten

Mein Hausarzt hat mich auch als chronisch krank eingestuft(Angstzustände,Depressionen)Ich habe 42 Euro pauschal bezahlt,und bin von allen Zuzahlungen befreit(AOK)

[ Editiert von Mirko1965 am 18.02.08 12:36 ]


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