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Saufnix  
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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 1.126 mal aufgerufen
 Ganz, ganz viele Fragen
miezegelb Offline




Beiträge: 2.677

20.03.2005 13:01
RE: Richtlinien Zwangseinweisung Zitat · Antworten



da dieses Thema immer wieder die eine oder den anderen bewegt und diese Entscheidungen auch immer wieder umstritten sind hier mal etwas grundsätzliches.

PDF- Datei



http://www.samw.ch/content/Richtlinien/d...%2026_10_04.pdf

liebe Grüße
Ramona


tommie Offline




Beiträge: 10.595

20.03.2005 13:32
#2 RE: Richtlinien Zwangseinweisung Zitat · Antworten

Ramona ,

danke für den Link - der rechtlich gesehen für die SCHWEIZ gilt .

Hier weitere Links:


http://www.freedommag.org/osterrch/06_a1/page08.htm (Österreich/Europa)

http://www.niederlandeweb.de/de/content/community/Wirtschaft/Wirtschaft/Gesundh/Gesundheit/start_html (Niederlande/Europa)

http://www.dgvt.de/index.html?artikel.php?cID=984~Main (Deutschland)

In Deutschland gilt grundsätzlich:
Eine Zwangseinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus muss innerhalb von 24 Stunden von einem Richter überprüft und genehmigt werden.


tommie


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