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Saufnix  
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Dieses Thema hat 8 Antworten
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 Ganz, ganz viele Fragen
WolframK Offline



Beiträge: 383

21.02.2004 11:59
RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

Hallo ihr Lieben ,

wie jedes Jahr um diese Zeit beschäftige und quäle ich mich mit der Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr.

Auf den allerersten Blick scheint das Thema hier im Forum nichts verloren zu haben. Das stimmt aber nicht und zwar aus folgenden Gründen:

Diejenigen von Euch, die an SHG-Meetings (oder AA-Treffen etc.) teilnehmen, sollten es nicht versäumen, die Fahrtkosten zu diesen Treffen in der Steuererklärung mit anzugeben. Dabei sind 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer anzusetzen (das läppert sich ganz schön zusammen, besonders dann, wenn jemand regelmässig teilnimmt und dazu noch eine längere Anfahrt hat !). Ergänzend dazu sollte man sich vom Hausarzt die Notwendigkeit dieser Gruppenbesuche attestieren lassen.
(BFH, BStBl 1987 II S.427)

Das Ganze gehört in die Rubrik "aussergewöhnliche Belastungen".

Abzugsfähig sind ferner Heilungs- und Therapiekosten wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs (BFH, BStBl 1967 III S.459).

Ich bin jetzt wieder darauf gestossen, weil ich gerade diverse Fachliteratur wälze. Für mich kommt dieser Abzug allerdings nicht in Frage, da ich keine SHG besuche. Aber warum sollten die Besucher einer SHG diese Abzugsfähigkeit nicht nutzen und somit Geld verschenken ?

Vielleicht hätte man diesen Tipp in irgendeiner anderen Rubrik des Boards unterbringen können oder müssen, nur habe ich leider nichts passendes gefunden.Also bitte nicht schimpfen.

Viele liebe Grüsse

Wolfram


Solgar ( gelöscht )
Beiträge:

23.02.2004 09:46
#2 RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

Hallo Wolfram,

sicherlich hast Du da recht, allerdings sollte man trotzdem vorsichtig sein mit der Angabe der Alkoholkrankheit.

Da ich ein Anhänger allermöglichen Verschwörungstheorien bin und auch nicht an ein Datenschutzgesetz glaube wäre ich doch sehr Vorsichtig mit der Angabe.

Das kann evtl. weitreichende Folgen haben. Z.B. bei der Kreditvergabe, privaten Krankenversicherung u.s.w.

Nur mal zum Nachdenken.

Gruss Solgar


WolframK Offline



Beiträge: 383

23.02.2004 10:09
#3 RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

Hallo Solgar ,

natürlich sollte man auch in einer Einkommensteuererklärung nicht alles an die grosse Glocke hängen, zumal auch ich dem Staat in punkto Datenschutz nicht über den Weg traue.

Allerdings werden bei der Schufa derartige Daten nicht gepflegt und bei der privaten Krankenversicherung muss man eh bei der Aufnahme alles angeben, weil man sich sonst bei Inanspruchnahme der Leistungen ganz bös ins eigene Fleisch schneidet.

Der Hausarzt kann das Attest auch nahezu allgemein halten, so dass daraus nur hervor geht, dass man eine SHG besuchen soll. Um welche SHG es sich dabei handelt, muss man dem Fiskus ja nicht gerade unter die Nase halten.

Ansonsten bin ich vollkommen Deiner meinung, aber man darf gerade in der heutigen Abzockerei des Staates nicht zurück stehen und Geld verschenken, das einem de jure und de facto zusteht.

Viele liebe Grüsse

Wolfram


bobby ( gelöscht )
Beiträge:

29.02.2004 14:54
#4 RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

Hi, es ist mir zutiefst zuwider für Fahrten zu AA´s o. ä. Geld rauszuschlagen. Ich fahre da ja in meiner Freizeit hin und möchte da das Finanzamt überhaupt nichts davon wissen lassen.
Man könnte ja auch die AA Spende die zu jedem Meeting gehört absetzen, wäre ja mal was anderes.(achtung Ironie)
AA hat mir überhaupt erst ermöglicht auf die Beine zu kommen, auch finanziell, und das ist ja wohl unbezahlbar.

Bobby


Joosi Offline




Beiträge: 2.036

01.03.2004 13:26
#5 RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

Hallo,

ich habe da mal drüber nachgedacht, ob ich das machen wollte,z.B. die Fahrten zur Selbshilfegruppe von der Steuer abzusetzen (bei mir kämen da pro Monat über 100 Euro zusammen).

Die Gedanken von Solgar und auch von bobby gingen auch mir so durch den Kopf.

Jeder muss für sich selbst entscheiden, entsprechend seinem Wunsch nach Anonymität und seinem finanziellen Spielraum.

Ich sehe die Möglichkeit der Absetzbarkeit, als ein Angebot! vom Staat an. Mann kann es annehmen, man muss aber nicht.

So, wie viele Gesetze und Regelungen entstehen, die uns als Steuerzahler in die Pflicht nehmen, so ist dies eine Regelung, die Belastungen für Einzelne mindern soll.

Das Vertragsverhältnis zwischen Regierung und dem einzelnen Staatsbürger enthält Regelungen und Pflichten für beide Seiten. Ich vergleiche so etwas mit einem Arbeitsvertrag. Dort sind die Regelungen und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Eine Regelung ist z.B. dass der Arbeitnehmer 30 bezahlte Urlaubstage im Jahr erhält oder z.B. gewisse Fortbildungsmaßnahmen. Diese werden vom Arbeitgeber vorher in den Arbeitslohn miteinkalkuliert. Deshalb braucht ein Arbeitnehmer auch kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn er Urlaub oder die versprochene Fortbildung beansprucht. Ist doch ganz normal, oder?

Bei völlig legalen steuerlichen Vergünstigungen sieht das aber scheinbar anders aus? Da schlägt man nun Geld heraus?
Es stört mich, wenn Leute, die dieses Angebot der Regierung beanspruchen möchten und dies offen zugeben, schief angesehen werden. Es ist ein ganz normales Hilfsangebot des Staates, man kann es ohne schlechtes Gewissen annehmen oder eben lassen.

Ich habe zunächst auch gedacht, dass ich keinerlei Kosten, die mir hinsichtlich meiner Therapien entstehen, als besondere Belastungen geltend machen werde.

Ich finde aber auch andererseits, wenn die Regierung Versprechungen und Angebote macht, dann sollte man schon über die Möglichkeiten dies zu Nutzen nachdenken, anstatt nur über die Nachteile von Reformen zu reden.:

Da es bei mir so ist, dass eine große Steuerkanzlei (die zudem noch bei uns Kunde ist)für die Firma meines Mannes und auch für uns privat die Steuererklärungen macht, habe ich schon sehr gegrübelt, da dann über kurz oder lang ziemlich viele Menschen wissen werden, dass ich Alkoholikerin bin (Schweigepflicht hin oder her...ich habe es in der Vergangenheit oft genug erlebt, wie schnell vertrauliche Dinge die Runde machen)und keiner war´s gewesen...

Aber auch hier denke ich inzwischen, dass es mir wichtiger ist, zu mir zu stehen. Ich möchte mich nicht verstecken müssen und deshalb wird die Angst vor dem Bekanntwerden meiner Alkoholerkrankung KEIN Grund sein, die Ansprüche nicht geltend zu machen.

Falls es mir finanziell so gut gehen würde, dass ich auf das Angebot des Staates leicht verzichten kann, dann kann ich ja z.B. die zurückerstattete Steuer für meine außergewöhnlichen Belastungen direkt der Selbsthilfegruppe spenden! So habe ich aktiv mitgesteuert, wo ich eine Steuerverwendung (entgegen vieler Steuerverschwendungen) sinnvoll fände.

Liebe Grüße
Gaby


laufchrissi ( gelöscht )
Beiträge:

01.03.2004 13:55
#6 RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

Grau ist alle Theorie!!!!

Ich habe über einige Jahre diese Fahrten abgesetzt. Und ich habe kein schlechtes Gewissen gehabt. Wenn ich an Krebs erkranke, mache ich mir dann einen Kopf? Und wenn ich es mir recht überlege, hat Vater Staat ordentlich an meiner Sauferei verdient.
So..seit einigen Jahren werden die Fahrten nicht mehr anerkannt ACHTUNG hier kommt die Begründung: ich bin schließlich trocken und vorbeugende Maßnahmen werden nicht vom FA anerkannt. Ich werde das Gefühl einfach nicht los, daß mit unseren Steuergesetzen irgendwas nicht stimmt. Oder sind es die ausführenden Köpfe an den Schreibtischen in den FA. Mitnichten...es gibt darüber sogar ein Urteil.
Aber mich würde es schon interessieren, ob es ein FA gibt, die die Fahrten anerkennen.
Noch ein Wort zur Steuer. Ich gehöre in die Kathegorie Doppelverdiener und wir zahlen in jedem Jahr noch Steuern nach. Und ich sehe hier täglich, wo die Supventionen hingehen. Ich habe kein schlechtes Gewissen, mit mein Recht zu holen.
Und ein letztes Wort zum Datenschutz: Ich habe nichts zu verbergen. Meine Krankheit ist bei der BfA und auch bei der KK bekannt. Immerhin bin ich schließlich mit diversen eindeutigen Diagnosen behandelt worden und die BfA hat meine Therapie bezahlt. Für den Rest kann ich nur sagen: BIG BROTHER IS WATCHING YOU. Aber was solls? Ich hab schließlich nichts verbrochen und wenn mir einer einen Strick drehen will, dann werd ich damit schon fertig.


Mannfredo Offline




Beiträge: 65

01.03.2004 14:15
#7 RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

hallo gaby,

dein hausarzt, der ja sicherlich von deinem problem kenntnis hat, kann dir eine bescheinigung ausstellen das du eine SHG besuchen sollst. er muss für das finanzamt keinerlei gründe angeben um welche SHG es sich handelt.

und bei deinen beträgen solltest du bestimmt nicht darauf verzichten.
Wir werden schon genug abgezockt.

gruß
Manfred


WolframK Offline



Beiträge: 383

01.03.2004 17:13
#8 RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

Hallo Zusammen ,

es bleibt letztendlich jedem einzelnen überlassen, ob er diese völlig legale Möglichkeit der Absetzbarkeit von aussergewöhnlichen Belastungen nutzen will oder nicht. Wer gerne sein Geld dem Fiskus schenkt, damit der Staat es mit offenen Händen zum Fenster rausschmeissen kann, der soll es ruhig tun.

@Laufchrissi

Diese Aufwendungen für eine AA-Gruppe etc. werden sehr wohl noch anerkannt. Es genügt aber nicht, einfach diese Fahrten mit 30 Cent/Kilometer in der Steuererklärung anzugeben, sondern es muss eine Bescheinigung (des Hausarztes etc.) beiliegen, dass diese Gruppenbesuche für Dich notwendig sind. Dann klappt es auch mit der Steuer.

@Bobby

es geht hier überhaupt nicht um das "Herausschlagen" von Geld. Wenn Du das unter diesem Gesichtspunkt siehst, dann hast Du aber einiges gründlich missverstanden.
Es handelt sich bei den Besuchen einer SHG um die Erhaltung und Wiederherstellung Deiner Gesundheit und nichts anderes. Das hat auch nicht das Gerinste mit dem Begriff "Freizeit" zu tun. Du gehst ja auch in Deiner Freizeit zum Augen- Ohren, Haut-, Zahn- und Hausarzt. Und auch durch diese Besuche - die Du steuerlich zu Recht geltend machen kannst - kommst Du erst so richtig wieder "auf die Beine". Was hat eine rein subjektive "Unbezahlbarkeit" mit der legalen Absetzbarkeit von aussergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer zu tun ?

@Manfred

Ich muss Dir vollkommen Recht geben, denn der Hausarzt braucht nicht die definitive Erkrankung mit zu attestieren. Es reicht zu bescheinigen, dass der Besuch einer Selbsthilfegruppe dringend nötig ist.

Viele liebe Grüsse

Wolfram


laufchrissi ( gelöscht )
Beiträge:

03.03.2004 09:27
#9 RE: SHG-Meetings in die Steuererklärung ! Zitat · Antworten

@wolfram,

ermuntert durch Deinen HInweis habe ich mir die Mühe gemacht, und nachgesehen. Für mich stellt sich das ganze als Gummipharagraph dar.
Nur eine einwandfreie Bescheinigung eines Amtsarztes kann hier tatsächlich Abhilfe schaffen. Wobei dann immer noch die Definition von Heilung einer Kranheit zu klären ist.
Auf Seite 429 der von Dir zitierten Ausführung unter Punkt C ist auch von vorbeugenden Maßnahmen die Rede. Hier ist gemeint, daß "geheilte Helfer" ja nicht mehr Alkoholkrank sind. Und genau damit, haben die Finanzbeamten meinen Einwand abgebügelt.

Ich werde mir nicht mehr die Mühe machen, das ganze nochmals aufzurollen. Sonst könnte ich noch auf die Idee kommen, daß ich geheilt bin.

In disem Sinn gute 24 Stunden


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