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Saufnix  
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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 1.923 mal aufgerufen
 Ganz, ganz viele Fragen
BlueJay ( gelöscht )
Beiträge:

17.10.2003 23:12
RE: Einweisung? Zitat · Antworten

Mal eine Frage?

Kann man einen Alkoholiker und Tablettenabhängigen Menschen zwangseinweisen lassen? Meine Mutter in dem Fall macht alles von Tag zu Tag, Stunde zu Stunde etc. schlimmer. Mittlerweile kümmert sie sich um rein gar nichts mehr, lässt ihr Tiere verwahrlosen, ist von morgens früh an nur noch am trinken und schon ab 10-11 Uhr in der früh komplett betrunken. Sie ißt kaum noch, schiebt aber das wiederrum mir in die Schuhe usw. Gleichzeitig ist sie Gerichtsvormund von ihrem Bruder der geistig behindert ist.

Ich kann nicht mehr... Dieses wäre die letzte Lösung.. Mittlerweile hat sie schon begonnen die Beziehung meiner Freundin zu mir zuzerstören.

Ich verfluche den Tag, an dem jemand den Alkohol erfunden hat....


Schneefrau Offline




Beiträge: 2.958

17.10.2003 23:42
#2 RE: Einweisung? Zitat · Antworten

Hallo BlueJay!

Das ist wohl dünnes Eis, was du betreten würdest-
Einweisung in eine geschlossene Abteilung ist -soweit ich das von meinem Schneemann, der in einer solchen Abteilung einen Teil seiner Ausbildung zum Krankpfleger gemacht hat erfragt habe, "nur" gerechtfertigt, wenn Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt... Also Suizidgefahr bzw. Verletzungsgefahr Dritter- ist deine Ma denn zudem noch gewaltätig? Ich muss das einfach kurz sagen, auch wenn´s dämlich klingt: ICH NEHM DICH MAL GAAANZ FEST IN DEN ARM!

Zur Entgiftung "wegsperren"/zwingen auf diesem Weg, kann man scheint´s niemanden- jedenfalls nicht durch die offzielle Tür...was ja auch verständlich ist!
Da wagst du dich an einen ordentlichen Tabu-Bruch ran- aber wenn du argumentieren würdest: Alkoholabusus in Kombination mit Medikamentenmissbrauch, dann ist die Gefahr von Selbstötung im vernebeltem Zustand doch recht realistisch!
Indiz der Zustand der Verwahrlosung...

Kontakte auf jeden Fall den Hausarzt deiner Ma und besprich je nachdem, wie du ihm/ihr vertraust, was da für ein Horror-Szenario bei Ihr daheim abgeht!

Haben wir hier nicht noch jemanden, der in diesem Metier bewandert ist? Einen Psychologen/gin oder Rechtsmenschen (Anwalt/in) vielleicht?!

Meiner Einschätzung nach ist es leider schon an dir, radikale Schritte einzuleiten...

Ich mach mich mal weiter genauer schlau soweit es mir möglich ist.

Nachtrag:
Hier ist schon mal ein Link, der wohl was anders sagt, als ich selber auch dachte- also- LESEN!

Text/ Info zum Thema Zwangseinweisung<--- anclickbar
Schiete- der link funzt net!
Hier die offizieller Addi dann:
http://www.medpoint.ch/other/ars2300/06_zwangseinweisung.pdf

Lieber Gruss
Schneefrau

[f1][ Editiert von Schneefrau am: 18.10.2003 0:00 ][/f]

[f1][ Editiert von Schneefrau am: 18.10.2003 0:02 ][/f][f1][ Editiert von Schneefrau am: 18.10.2003 0:05 ][/f]


eizo ( gelöscht )
Beiträge:

18.10.2003 22:35
#3 RE: Einweisung? Zitat · Antworten

Bitte blei ruhig.
Meine Mutter hatte eine so starke Psychose,das ich mit ihr mit dem Taxi zum Notdienstpsychiater fahren musste.Hat da nur Tabletten bekommen.Und ich hätte mir gerne mehr Hilfe gewünscht.
Im Krankenhaus funktionert es so:Macht Patient Randale(Alkohol),muss die Polizei kommen und ein Notdienstrichter unterrichtet werden.
Ich rate Dir zum Hausarzt zu gehen.Denn das Rechtsystem ist sehr kommpliziert.Es sei denn deine Mutter ist so zu,das Du dir so Sorgen machst,und den Notarzt rufst.Vielleicht merkt sie dann auch das sie Hilfe braucht.
Ich wünsche Dir Starksein,und geh zu ihrem Arzt!!!
Dir beistehe,Gruss STeffi


alea Offline



Beiträge: 115

19.10.2003 07:51
#4 RE: Einweisung? Zitat · Antworten

Guten Morgen

Die Zwangseinweisung ist ein heikles Thema. Bei Selbstgefährdung geht das schon, ist aber ein langer Weg.
Ich habe zu hause einen sehr ähnlichen Fall. Ich habe einen Sozialdienst für meinen Vater in Anspruch genommen, die kamen so zwei bis dreimal die Woche, denen fiel dann bald auf, dass mein Alter Geld verschenkt und anderes...
Danach kam vom Sozialdienst der Vorschlag, einen Vormund zu bestellen und ich wurde gefragt, wurde zum Vormund bestellt.

Bei der Entmündigung ist allerdings zu beachten: die volle Entmüdigung ist nicht einfach, Teil-Entmündigung (wie das bei meinem Vater der Fall war) - dann hängt es davon ab, in welchen Bereichen. Es kann sich nämlich rausstellen, dass bei einer Teil-Entmündigung trotzdem die Zustimmung des Betroffenen erforderlich ist.

In diesem Fall: bei Bezug von Pflegegeld - wenn eine bestimmte Stufe erreicht wurde (3) - kann jederzeit eine Zwangseinweisung auch ohne Zustimmung erfolgen.

alea


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